Wenn man die Leistungen einer Prostituierten in Anspruch nimmt, muss man vorher bezahlen. Das ist ungeschriebenes Gesetz im Rotlichtmilieu. Wenn sich Prostituierte und Freier daran nicht halten, kann es zu äußerst unangenehmen Verwicklungen kommen, wie ein Prozess vor Strafrichterin Yvonne Möller zeigte.
Augsburg