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Augsburg: Frau verletzt sich bei Sturz in Tram schwer – und klagt gegen Stadtwerke

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Frau verletzt sich bei Sturz in Tram schwer – und klagt gegen Stadtwerke

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    In einer Straßenbahn verletzte sich 2019 eine Frau bei einem Sturz. Haftbar sei die Augsburger Verkehrsgesellschaft AVG dafür aber nicht, entschied das Landgericht Augsburg.
    In einer Straßenbahn verletzte sich 2019 eine Frau bei einem Sturz. Haftbar sei die Augsburger Verkehrsgesellschaft AVG dafür aber nicht, entschied das Landgericht Augsburg. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

    Es war möglicherweise eine etwas holprige Anfahrt, wie das manchmal eben so ist in der Straßenbahn. Die Frau, die im Mai 2019 in eine Tram der Linie 3 in Augsburg gestiegen war, fiel jedenfalls bei der Anfahrt der Straßenbahn hin; sie verletzte sich bei dem Sturz schwer. Sie erlitt eine Fraktur an der Lendenwirbelsäule, die eine Operation nötig machte. Und zog wegen des Vorfalls vor Gericht: Die Frau forderte von der Augsburger Verkehrsgesellschaft AVG Schadenersatz. Die AVG ist als Tochterunternehmen der Stadtwerke für den Betrieb von Bussen und Bahnen in der Stadt zuständig. Die Klägerin musste allerdings nun eine juristische Niederlage hinnehmen.

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