Hat der vereinsamte ältere Herr freiwillig und selbstbestimmt ein Gutteil seines Vermögens an Personen wie die Angeklagte gegeben, die ihm menschliche Nähe entgegengebracht haben? Oder ist eben dieser – inzwischen gestorbene – Herr von einer routinierten Kriminellen um Zehntausende Euro betrogen worden? Ein Schöffengericht am Augsburger Amtsgericht sah letzteres als erwiesen an und verurteilte jetzt eine 48-Jährige aus Haunstetten wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Augsburg