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Augsburg: Firma schleppte rechtswidrig Auto ab

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Firma schleppte rechtswidrig Auto ab

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    Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das für die Halter der Fahrzeuge oft eine unangenehme Situation. Nicht immer ist das zuständige Abschleppunternehmen dabei im Recht, wie ein Zivilprozess in Augsburg zeigte.
    Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das für die Halter der Fahrzeuge oft eine unangenehme Situation. Nicht immer ist das zuständige Abschleppunternehmen dabei im Recht, wie ein Zivilprozess in Augsburg zeigte.

    Die Journalistin Marilis Kurz-Lunkenbein und ihr Ehemann Richard Kurz, 63, ein ehemaliger Gewerkschaftssekretär, sind durchaus kritische Geister. Sie lassen sich nicht alles gefallen. Ihr Motto „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ hat auch im Streit mit einem Augsburger Abschleppunternehmer Früchte getragen. Das Amtsgericht hat eine kostenpflichtige Abschleppaktion der Firma für rechtswidrig erklärt. Es ist einer der seltenen Fälle, bei der die Justiz sich auf die Seite des Autofahrers geschlagen hat.

    Was war geschehen? An einem heißen Sommertag im August 2016 hatte das Ehepaar seinen Kleingarten im Riedinger Park besucht. Weil die kränkelnde Mutter von Richard Kurz mit von der Partie war, fuhr man ausnahmsweise mit einem VW-Bus bis zur Austraße, wo man das Auto auf einer nahe gelegenen Industriebrache abstellte. Richard Kurz erinnert sich: Das Tor zu dem Gelände dort steht immer offen, es gibt kein Schild, das es als Privatraum ausweist. Seit 1993 habe er dort immer wieder mal seinen Kleinbus geparkt, was niemanden gestört habe. An jenem Augusttag muss es anders gewesen sein. Denn als Richard Kurz seine Mutter heimfahren wollte, war der Wagen weg. Der 63-Jährige dachte sofort an einen Diebstahl. Ein Anruf bei der Polizei ergab freilich einen anderen Grund für das verschwundene

    Ein Gögginger Unternehmer hatte ihn an den Haken genommen. Mit dem Taxi fuhr Richard Kurz zu der Firma, der Chef war nicht zu erreichen. „Ein Mitarbeiter erklärte mir, nur gegen Geld bekomme ich das Auto wieder. Das fand ich unglaublich“, ärgert sich der 63-Jährige noch heute. Ihm blieb nichts anderes übrig, als die Abschleppkosten von 230 Euro zu bezahlen. Der Ex-Gewerkschaftssekretär betitelt die Aktion schlichtweg als „Abzocke“. Mithilfe seiner Rechtsschutzversicherung und der Anwältin Olga Weigandt zog er vor Gericht.

    Und sollte in vollem Umfang Recht bekommen. Der beklagte Abschleppdienst erklärte in dem Zivilprozess, er sei von der Grundbesitzverwaltungsgesellschaft beauftragt worden, alle Falschparker abzuschleppen. Es seien Warnschilder zu erkennen gewesen, die an der Stelle, an der das Auto geparkt war, angebracht seien. Das Amtsgericht sah die Situation vor Ort allerdings anders: Ein Hinweisschild befinde sich nicht deutlich sichtbar an der Seitenwand eines Gebäudes. Es sei nicht klar, dass es sich auch auf den vom Kläger gewählten Parkplatz bezieht. Das Amtsgericht kam zum Schluss, die Abschleppaktion sei rechtswidrig gewesen. Das Urteil: Die Firma muss die von Richard Kurz bezahlten Abschleppkosten von 230 Euro plus fünf Prozent Zinsen erstatten und die Anwaltskosten sowie die gesamten Kosten des Rechtsstreites tragen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Unternehmer hat alles bezahlt. Kurz und seine Ehefrau Marilis sind zufrieden. Und sie wollen anderen „Mut machen, sich nicht alles gefallen zu lassen“, wie sie sagen. Die Grundbesitzverwaltungsgesellschaft hat auf den Richterspruch reagiert und große Hinweisschilder an der Stelle anbringen lassen.

    Das Abschleppen fremder geparkter Fahrzeuge von Privatgrund an sich ist rechtens. Das hat auch der Bundesgerichtshof klargestellt. Die Voraussetzung: Es müssen eben deutlich sichtbare Warnschilder auf das drohende Abschleppen hinweisen. Die Zusatzkosten des Unternehmers dürften allerdings nicht höher sein als die vor Ort üblichen reinen Abschleppkosten. Auch die Herausgabe des als „Pfand“ abgeschleppten Fahrzeugs gegen Geld, so das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht, sei bis auf Ausnahmefälle in Ordnung.

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