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Augsburg: Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg gekippt: Was das bedeutet

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Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg gekippt: Was das bedeutet

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    Ein Böllerverbot auf Privatgrund hat das Verwaltungsgericht in Augsburg zwar gekippt, mit viel Böllerei ist an Silvester dennoch nicht zu rechnen.
    Ein Böllerverbot auf Privatgrund hat das Verwaltungsgericht in Augsburg zwar gekippt, mit viel Böllerei ist an Silvester dennoch nicht zu rechnen. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Es war eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgte: Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in der vergangenen Woche das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt. Wie berichtet, hatte zuvor der Augsburger FDP-Bundestagskandidat Alexander Meyer geklagt, dem das Verbot auf privaten Grundstücken zu weit gegangen war. Nun ist die Rechtslage in Augsburg etwas verworren, der Fall wohl noch nicht endgültig geklärt – und Rettungsdienst-Mitarbeiter, die von dem Verbot laut Stadt geschützt werden sollen, haben differenzierte Auffassungen zur Thematik.

    Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die Rechtslage in Augsburg folgendermaßen aus: Es gelten auch an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen des jüngsten Corona-Lockdowns, ebenso die staatliche Ausgangssperre ab 21 Uhr sowie das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk. Es gilt ein Böllerverbot im öffentlichen Raum. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsverbot sind Raketen und Böller der sogenannten Kategorie F2, also Erwachsenenfeuerwerk ab 18 Jahren. Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind davon nicht betroffen. Hierzu gehören etwa Knallerbsen, Wunderkerzen oder Mini-Feuerwerkskörper.

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    All dies sorgt dafür, dass Feuerwerke im privaten Raum in vielen Fällen ohnehin nicht besonders wahrscheinlich sind, wenn auch nicht ausgeschlossen. Wer auf privatem Grund böllern will, dürfte dies nach derzeitiger Rechtslage in Augsburg jedenfalls grundsätzlich machen, er müsste es allerdings im kleinen Kreis tun und noch Feuerwerkskörper vom letzten Jahr verstaut haben.

    Es ist zudem eine Rechtslage, die sich noch ändern kann, denn die Stadt hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes angekündigt, die nächst höhere Instanz anzurufen, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Wann der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung fällen wird, ist allerdings noch unklar. Nach Auskunft einer Sprecherin war bis Montagvormittag keine Beschwerde der Stadt Augsburg gegen den Beschluss des Augsburger Gerichtes eingegangen, was Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befasst. Einen Zeitplan könne man daher noch nicht nennen.

    Feuerwerksverbot: Die Stadt Augsburg will in die nächste Instanz gehen

    Die Stadt hatte den angekündigten Schritt, in die nächste Instanz zu gehen, auch damit begründet, dass die Gefahr einer Infizierung von Rettungsdienst-Mitarbeitern bestmöglich vermieden werden müsse. Dazu könne ein Feuerwerksverbot auch auf Privatgrundstücken beitragen, weil es Verletzte durch Böllerei mit verhindern könne. Eine Argumentation, die derweil nicht jeder Retter für besonders glücklich hält. So sagt Lothar Ellenrieder, Leiter des Rettungsdienstes des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Augsburg, es sei nachvollziehbar, wenn man die Notaufnahmen in der Silvesternacht vor einer Überlastung bewahren wolle. Aber was den Corona-Schutz der Rettungsdienst-Mitarbeiter angehe, sei es "für uns eine Nacht wie jede andere". Die Maßnahmen, die die Rettungsdienste ergriffen hätten, um die Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion zu schützen, würden ja schließlich seit Monaten greifen. "Für uns ist Corona nichts Neues mehr." Zwar gebe es an Silvester oft Böllerverletzungen, aber um das Einsatzaufkommen bewältigen zu können, habe man auch mehr Fahrzeuge im Einsatz.

    Patrick Spott, Notfallsanitäter und Wachleiter der Johanniter in Augsburg, hofft derweil auf eine ruhigere Silvesternacht als sonst, ob mit Böllerverbot im privaten Raum oder ohne. Er sei sehr froh, dass es ein Böllerverbot im öffentlichen Raum gebe, sagt Spott. Die jährlichen Verletzungen und die erhöhten Einsätze würden Kapazitäten binden, "die wären aktuell an anderer Stelle besser investiert". Wenn die Alkohol-Exzesse zur Neujahrsnacht wegfielen, weil es aktuell keine größeren Partys gebe, sei auch schon viel geholfen.

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