Weil sie die Pfingstferien ihrer 14-jährigen Tochter eigenmächtig um zwei Wochen verlängerte und das Kind in dieser Zeit nicht in die Schule schickte, ist eine 36-jährige Frau mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt worden. Bei einem Prozess vor dem Amtsgericht zog sie ihren Einspruch gegen den Bescheid der Schulbehörde wieder zurück.
Augsburg