Der Angeklagte ist sich mit Staatsanwältin und Richter einig, spricht von Ekel, den er empfinde. Doch ist das glaubhaft? Was kann es für einen Grund geben, dass ein verheirateter Familienvater, dessen erwachsene Tochter mit verheulten Augen neben ihrer Mutter den Prozess verfolgt, jahrelang Pornografie sammelt, die den Missbrauch von Kindern zeigt? Dies allein ist schon strafbar. Wer kinderpornografisches Material besitzt, dem drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Aus denen leicht fünf Jahre werden können, wenn es an andere weitergegeben wird.
Augsburg