Im Schmerzensgeldprozess um den gewaltsamen Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 gibt das Augsburger Landgericht am Donnerstagmittag das weitere Vorgehen der Kammer bekannt. Nachdem die Richter in dem bereits seit Jahren laufenden Verfahren zwei damalige Kripobeamte als Zeugen vernommen haben, könnte es ein Urteil geben. Möglicherweise wird die Zivilkammer aber das Verfahren auch fortsetzen und verkündet einen weiteren Beweisbeschluss, beispielsweise zur Vernehmung weiterer Zeugen.
Augsburg