Im Schmerzensgeldprozess um den gewaltsamen Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 gibt das Augsburger Landgericht am Donnerstagmittag das weitere Vorgehen der Kammer bekannt. Nachdem die Richter in dem bereits seit Jahren laufenden Verfahren zwei damalige Kripobeamte als Zeugen vernommen haben, könnte es ein Urteil geben. Möglicherweise wird die Zivilkammer aber das Verfahren auch fortsetzen und verkündet einen weiteren Beweisbeschluss, beispielsweise zur Vernehmung weiterer Zeugen.
Michael Herrmann fordert 20.000 Euro Schmerzensgeld
In dem Prozess geht es um eine Schmerzensgeldforderung von Ursulas Bruder Michael Herrmann. Er verlangt von dem verurteilten Kidnapper seiner Schwester 20.000 Euro, weil er seit dem Prozess gegen den Täter an Tinnitus leide.
Der Entführer war erst 27 Jahre nach dem Verbrechen gefasst worden. Er wurde in Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann bestreitet bis heute, Ursula Herrmann umgebracht zu haben. Die Zehnjährige war vor mehr als 36 Jahren am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Sie erstickte darin. (dpa/lby)