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Augsburg: Essen nur drinnen erlaubt: Der Stadtmarkt hat spezielle Corona-Regeln

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Essen nur drinnen erlaubt: Der Stadtmarkt hat spezielle Corona-Regeln

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    Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Viktualienhalle auf dem Augsburger Stadtmarkt ist wieder erlaubt.
    Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Viktualienhalle auf dem Augsburger Stadtmarkt ist wieder erlaubt. Foto: Ulrich Wagner

    Rita und Alfred Landmann aus Maisach (Kreis Fürstenfeldbruck) haben ihren ersten Urlaubstag für einen Ausflug nach Augsburg genutzt. Der Einkaufsbummel wird zur Mittagszeit unterbrochen. Der Weg führt das Ehepaar in die Viktualienhalle auf dem Stadtmarkt. Auf einem der Tische stehen ein Salatteller und zwei Getränke. "Der Stadtmarkt ist für uns immer eine beliebte Anlaufstelle", sagt Rita Landmann, "und wir schätzen das Essen". Seit Montag gibt es eine Neuerung: In Fleischhalle und Viktualienhalle können Speisen wieder vor Ort verzehrt werden. Zuletzt gab es lediglich den Mitnahmeverkauf. Draußen dürfen sich die Kunden der beiden Hallen allerdings nicht mit ihrem Essen hinsetzen. Das hat mit den speziellen Corona-Regeln für den Stadtmarkt zu tun.

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