Ein Neubau ist beantragt. Dann ist da noch der plötzliche Wasserschaden in der alten Diesel-Villa an der Hochfeldstraße. Damit ist es fünf vor zwölf, um diesen schönen Bau im Bismarckviertel zu retten. Die Stadt will eine letzte Chance nutzen. Eine sogenannte Erhaltungssatzung soll prägende Altbauten in diesem Viertel schützen - auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen.
Das städtebauliche Instrument ist neu in Augsburg. Nach allem, was bekannt ist, könnte eine solche Satzung innerhalb von wenigen Wochen erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen werden. Ob die Zeit aber noch reicht, um die Villa in der Hochfeldstraße zu retten, wird spannend. Denn der Eigentümer muss eine Frist einhalten, bevor er mit dem - bislang zulässigen - Abbruch beginnen darf.
Villa im Bismarckviertel: Exemplarisch für die Situation in Augsburg
Die Villa im Bismarckviertel ist ein exemplarischer Fall in Augsburg. Der Immobilienmarkt boomt. Verfügbare Grundstücke sind knapp. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere prägende Altbauten abgerissen werden. Auch im Thelottviertel gibt es Neubau-Ideen, denen eine historische Villa weichen könnte. Die Stadt wäre deshalb gut beraten, eine Erhaltungssatzung schrittweise auch in weiteren Gebieten anzuwenden. Auch im historischen Thelottviertel wäre sie wichtig. Dort sind Häuser des wegweisenden Architekten Sebastian Buchegger prägend. Leider stehen sie bislang nicht alle unter Denkmal- oder Ensembleschutz.
Wundern muss man sich über etwas anderes: Während zahlreiche Bürger im Bismarckviertel engagiert für den Erhalt prägender Altbauten kämpfen, hört man im Thelottviertel nur einzelne Stimmen, die sich öffentlich für die Buchegger-Villa an der Perzheimstraße einsetzen. Dabei gibt es dort eine Bürgerinitiative, die sich auch den Erhalt historischer Bausubstanz auf ihre Fahnen geschrieben hat. Ein klares öffentliches Bekenntnis zur Villa wäre eine Sache der Glaubwürdigkeit.
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