Als der Prozess zu Ende war, kam es zum Eklat: Ein wegen versuchten Totschlags verurteilter Asylbewerber hat am Mittwoch im Gerichtssaal in Augsburg randaliert. Direkt nach der Urteilsverkündung sprang der junge Mann auf, griff sich einen Stuhl und warf ihn zur Richterbank. Der Stuhl habe die Köpfe eines Richters und einer ehrenamtlichen Schöffin nur knapp verfehlt, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Mehrere Polizeibeamte und Justizwachtmeister mussten den tobenden Mann überwältigen und fesseln. Dabei setzen sie auch Pfefferspray ein. Der Gerichtssaal wurde sofort geräumt.
Zunächst hatte nichts auf diesen Ausraster hingedeutet. Den Urteilsspruch hatte der Asylbewerber aus Afrika zunächst noch ruhig aufgenommen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat gegen den Mann eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Er hatte im Dezember vorigen Jahres den Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in der Eichleitnerstraße mit einem großen Schwert attackiert und schwer verletzt.
Er sagte „I kill you“ und griff an
Bei einer ersten Attacke erlitt das Opfer, ein 26-jähriger Afghane, nur eine leichte Schnittwunde im Gesicht. Doch drei Tage später, dieses Mal trafen Täter und Opfer in einer Straße in der Nähe der Unterkunft aufeinander, ging ein erneuter Angriff nicht so glimpflich aus. Der Täter hatte ein noch längeres Schwert als bei der ersten Attacke dabei – versteckt in einem Regenschirm. Mit den Worten „I kill you“ – ich töte dich – soll er mehrfach mit der Waffe zugeschlagen haben. Der erste Schlag durchtrennte laut Anklage die Schädeldecke des Afghanen. Weitere Schläge wehrte der am Boden liegende Mann mit den Händen und Armen ab. Passanten vertrieben dann den Angreifer. Das Opfer kam schwer verletzt ins Klinikum.
Staatsanwalt Matthias Neumann beantragte eine Haftstrafe von acht Jahren, Verteidiger Moritz Bode hielt maximal fünf Jahre Gefängnis für angemessen. Das Gericht wählte mit sechseinhalb Jahren die Mitte. Nachdem er zunächst keine Aussage machen wollte, hatte der Asylbewerber, der eigenen Angaben zufolge im Frühjahr 2014 nach Deutschland gekommen ist, die Vorwürfe im Lauf des Prozesses doch noch eingeräumt. Die Schwerter habe er von einem Bekannten in München gekauft, lies er über seinen Anwalt wissen. Er habe ein Faible für solche Waffen.
Ging es um Drogengeschäfte des Angeklagten?
Sein Alter gab der Mann aus Sierra Leone zunächst mit 16 Jahren an. Gutachter kamen aber zum Ergebnis, dass er älter als 21 Jahre sein muss. Deshalb kam auch eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht nicht in Frage. Bei einem unter 21-Jährigen wäre die Höchststrafe in so einem Fall in aller Regel bei maximal fünf Jahren gelegen. Als Motiv für den Schwertangriff vermuten die Ermittlern Drogengeschäfte. Der Angeklagte soll Angst gehabt haben, dass der Afghane seinen Handel mit Haschisch auffliegen lässt.
Warum der Angeklagte so ausrastete, als der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner seine Urteilsbegründung beendet hatte, ist unklar. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand – außer dem Angeklagten, der Pfefferspray ins Gesicht bekommen hat. Nachdem Beamte ihn überwältigt hatten, wurde er zunächst in den Zellentrakt im Keller des Strafjustizzentrums in der Gögginger Straße gebracht. Später wurde er dann – unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen – wieder zurück ins Gefängnis in Gablingen transportiert. Rechtskräftig ist das Urteil gegen ihn noch nicht. Wegen der Attacke droht ihm nun ein weiteres Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.