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Augsburg: Ein Mietvertrag mit Socken-Klausel

Augsburg

Ein Mietvertrag mit Socken-Klausel

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    Ein Mietvertrag mit dieser Klausel dürfte einmalig in Augsburg sein: „Der Mieter verpflichtet sich gegenüber den Vermietern jährlich zum Jahrestag des Vertragsabschlusses ein Paar warme Socken zu überreichen“, steht im Vertragstext.
    Ein Mietvertrag mit dieser Klausel dürfte einmalig in Augsburg sein: „Der Mieter verpflichtet sich gegenüber den Vermietern jährlich zum Jahrestag des Vertragsabschlusses ein Paar warme Socken zu überreichen“, steht im Vertragstext. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ein Mietvertrag mit dieser Klausel dürfte einmalig in Augsburg sein: „Der Mieter verpflichtet sich gegenüber den Vermietern jährlich zum Jahrestag des Vertragsabschlusses ein Paar warme Socken zu überreichen“, steht im Vertragstext. Und weiter: „Die Gesellschafter sind verpflichtet, die Socken persönlich beim Mieter abzuholen.“ Mode-Unternehmerin Sina Trinkwalder hat diesen

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