Wem gehört der Deuringer Forst? Seit Jahren ist das eine Diskussion zwischen Förster, Spaziergängern, und Mountainbikern. Jetzt scheint die Auseinandersetzung auf einem Höhepunkt angekommen zu sein: Seit einiger Zeit liegen große Birken und Buchen über dem Trampelpfad, der einst zu einem der Hotspots der Augsburger Mountainbike-Szene gehörte. Zudem weisen Schilder darauf hin, dass Mountainbiken dort verboten ist.
Der zuständige Förster scheint zu drastischen Mitteln gegriffen zu haben. Große, gesund aussehende Birken und Buchen blockieren den Trampelpfad nicht nur für Mountainbiker, sondern auch für Fußgänger, die sich nicht durch das dornige Unterholz schlagen wollen. Die Maßnahme stößt bei vielen auf Unverständnis, vor allem, da die einzige Erklärung, die ein Aushang der zuständigen Bundesforsten bisher lieferte, der Borkenkäfer war.
Radler: Nicht nur Mountainbiker bestraft
Bernd Siebert vom Mountainbike Verein Augsburg wundert sich. „Wir haben das Gefühl, dass jetzt alle Waldnutzer bestraft werden und nicht nur wir Mountainbiker.“ Der Verein zeigt im Interview das Foto eines Zettels in wasserdichter Folie, den ein Spaziergänger aufgehängt hat. Dort steht: „Schade, dass uns Spaziergänger, Walkern und Joggern die Nutzung dieses schönen Wanderpfades nicht mehr ermöglicht wird. Dank der Sturheit der Forstverwaltung.“
Auch auf Facebook diskutieren die Mountainbiker. Eine Nutzerin schreibt in der vereinsinternen Gruppe: „Habe heute mitbekommen, wie zwei kleine Kinder die Welt nicht mehr verstanden haben, weil plötzlich Bäume auf ihrem (anscheinend sehr geliebten) Wanderweg lagen und dieser nicht mehr nutzbar war.“ Die Mutter habe erzählt, dass sie seit 30 Jahren auf dem Weg spazieren gehe und nicht verstehe, warum er so verschandelt wird. „Meines Erachtens hat die Forstverwaltung jegliches Maß verloren“, so die Nutzerin.
Was sagen die Förster zur Fällung im Deuringer Forst?
Der Förster des Bundesforstbetriebs Hohenfels hat seinerseits gute Gründe für die Fällungen. „Die klimastressbedingten Schäden nehmen zum Teil drastische Ausmaße an“, erklärt ein Sprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der das Waldstück gehört. Deshalb müsse der zuständige Förster nicht nur gegen natürliche, sondern auch gegen durch den Menschen erzeugte Schäden vorgehen.
Die Fällung der Laubbäume trage zur Totholzanreicherung und Renaturierung der durch die jahrelange Nutzung als Mountainbike-Trail zerstörten Bodens bei. Alles in allem betont die Bundesanstalt: „Unser Ziel ist es, den Wald – auch als Erholungsgebiet – zu schützen und damit weiterhin erlebbar zu machen.“
Forst: Befahren illegaler Trails bei Augsburg eindämmen
Natürlich dürfe man auf den Forstwegen im Waldstück der Bundesforsten, das nur 0,26 Prozent der Fläche des Naturparks Westliche Wälder ausmache, weiter zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sein. Lediglich das Befahren illegaler Trails und die Einrichtung von teils gefährlichen Sprüngen wolle die Forstverwaltung eindämmen. Die „natürlichen Barrieren“ sollen helfen, nachdem die Hinweisschilder kaum beachtet und immer wieder abmontiert worden sein, heißt es in einer Stellungnahme.
All das legt den Konflikt zwischen Forstverwaltung und Mountainbikern allerdings nicht bei. Rechtlich ist die Situation aus Sicht der Sportler nicht ganz geklärt. Außerdem bezweifeln sie das tatsächliche Ausmaß der Schäden, die durch das Mountainbiken entstehen. Auch viele Waldbesitzer haben Fragen. Nach wie vor fürchten sie juristische Konsequenzen, sollte einem Mountainbiker auf ihrem Grundstück etwas passieren. Besonders gefährdet sind Sprungschanzen, die illegal in den Wald gegraben werden. Spätestens hier ziehen Förster und Grundstücksbesitzer eine rote Linie.
Ziel: Legale Trails für Mountainbiker bei Augsburg
Das Landratsamt hat nach vielen Nachfragen eine Präsentation zusammengestellt, die Waldbesitzer über ihre Rechte und Pflichten aufklärt. Darin geht die Behörde auch auf Baumfällungen ein, die Wege versperren. Das Gesetz sieht zwar das Betretungsrecht von Waldgrundstücken für die Allgemeinheit vor, allerdings dürfen Grundbesitzer mit ihrem Eigentum verfahren, wie es ihnen beliebt. Wege zu beseitigen ist ihnen erlaubt und das Versperren von Trails und Pfaden mit Bäumen ist gesetzlich gedeckt. Fußgänger dürfen im Wald sowieso auch querfeldein unterwegs sein.
Radlern ist es allerdings grundsätzlich verboten, querfeldein zu fahren. Auch das Befahren von „ungeeigneten Privatwegen“ ist verboten. Die Bewertung, welche Wege für Radfahrer ungeeignet sind, liege beim Grundstückseigentümer, so die Informationen aus dem Landratsamt. Außerdem ist das Befahren verboten, wenn es zur Zerstörung der Oberfläche führt. Waldbesitzer müssen keine Schäden hinnehmen. Beispiele für Wege, die zum Radfahren geeignet sind, sind den Informationen des Landratsamt zufolge „Forst- und Wirtschaftswege“, allerdings keine Pfade.
Trotzdem strebt der MTB Augsburg weiterhin ein legales Trailnetz in den westlichen Wäldern an. Aktuell erstellt der Verein eine Skizze, die den Verlauf der legalen Trails festlegen soll. Auch die Waldbesitzer und die lokale Gastronomie sollen laut Landratsamt eingebunden werden. Im Anschluss soll eine naturschutzfachliche Prüfung stattfinden. Bernd Siebert bestätigt das. Das Konzept sei in Zusammenarbeit mit der Behörde entstanden. Bis ein Trailcenter zur Verfügung steht, dauere es allerdings noch mindestens eineinhalb Jahre. Eigentlich sei die Abmachung, von der laut Verein auch die Bundesforsten wissen, dass die bestehenden Trails bis dahin befahrbar bleiben. „Deshalb haben wir uns über die Fällungen gewundert“, meint Bernd Siebert.
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