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Augsburg: Dutzende Anzeigen: Die Corona-Kontrollen in Augsburg zeigen Wirkung

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Dutzende Anzeigen: Die Corona-Kontrollen in Augsburg zeigen Wirkung

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    Die Kontrolleure des städtischen Ordnungsdienstes sind weiterhin in Augsburg im Einsatz, um bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einzugreifen.
    Die Kontrolleure des städtischen Ordnungsdienstes sind weiterhin in Augsburg im Einsatz, um bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einzugreifen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Augsburg ist nach wie vor eine Stadt mit hohen Corona-Fallzahlen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, gelten im Stadtgebiet strengere Regeln als in großen Teilen des Bundesgebiets. Stadt und Polizei haben in der Vorwoche angekündigt, dass sie ihre Kontrollen noch verschärfen werden. Eine Bilanz nach dem ersten Wochenende unter verschärften Regeln liegt nun vor: Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes haben Dutzende Anzeigen ausgestellt. Die Polizei sprengte außerdem zwei kleinere Corona-Partys, die in dieser Form nicht erlaubt sind.

    Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) stellt den meisten Augsburgern und Besuchern der Stadt ein gutes Zeugnis aus. Es sei weiterhin zu beobachten, dass sich der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung selbstverantwortlich an die Regelungen hält. Die Stadt Augsburg hatte zuletzt beschlossen, dass der Verkauf von offenen alkoholischen Getränken zum Mitnehmen nicht mehr gestattet ist. Dies gilt für Bereiche im Stadtgebiet, in denen die Maskenpflicht gilt. Zuvor hatte es vor Lokalen teils größere Menschenansammlungen gegeben. Dies sei nach den Erfahrungen der zurückliegenden Tage nun nicht mehr der Fall, sagt Pintsch: "Insofern hat sich das Alkoholausschankverbot für offene Alkoholgetränke positiv ausgewirkt." Es sei eine deutliche Besserung festzustellen. Die Anordnung zeige die gewünschte Wirkung und sei sinnvoll.

    Drei Verstöße gegen das Alkoholausschankverbot in Augsburg

    Wie aus den Zahlen des Ordnungsdienstes hervorgeht, gab es am Wochenende drei Anzeigen, weil gegen das Alkoholausschankverbot verstoßen wurde. 56 Personen wurden darüber hinaus angezeigt, weil sie wegen die Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen verstießen. Am Wochenende richteten die Kontrolleure den Blick vermehrt auf den Hochablass, an dem eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.

    Normalerweise sind 250 Euro bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht zu zahlen. Das ist die Grundlage des Bußgeldkatalogs des Freistaats Bayern. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Verwarngelds. Hier werden 55 Euro fällig. Das Verwarngeld wird als schärfere Maßnahme zu einer mündlichen Verwarnung gesehen. Die Kontrolleure verlangen die 55 Euro als Sofortkasse. "Bei Einzelpersonen hat sich dies als sehr zielführend herausgestellt", so Pintsch.

    Maskenpflicht gilt auch an Parkplätzen vor Supermärkten

    Neu ist seit einigen Tagen die Maskenpflicht an Parkplätzen vor Supermärkten und vor Geschäften. Auch für diesen Bereich gibt es erste Erkenntnisse. Pintsch: "Diese Regelung wird von uns stichprobenartig kontrolliert, um möglichst das gesamte Stadtgebiet zu erreichen." Insgesamt hielten sich viele Menschen an das Gebot. Ein gewisser Aufklärungsbedarf bestehe aber weiterhin. Die Kennzeichnung der Parkplätze, an denen eine Maske getragen werden muss, liegt in der Verantwortung der Gewerbetreibenden. Dies funktioniere, sagt Pintsch.

    Für große Häuser und Supermärkte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten nun strengere Auflagen, wie viele Kunden gleichzeitig im Geschäft sein dürfen. Die Folgen sind mitunter Warteschlangen vor Geschäften, so wie dies am Samstag vor allem bei der City-Galerie zu beobachten war. Pintsch informiert, dass auch in diesem Fall die Verantwortung bei den Gewerbetreibenden liege, "die wir diesbezüglich noch weiter sensibilisieren werden". Klagen über Nichteinhaltung der Corona-Regeln sind bislang nicht bekannt.

    Bei der Polizei heißt es, dass sich der Großteil der Bürger an die geltenden Corona-Regeln halte. Die Polizei ist während des regulären Streifendienstes im Einsatz, um gegebenenfalls bei Verstößen einzugreifen. Viele aktenkundige Fälle sind es nicht. Allerdings gebe es in Einzelfällen Kontaktverstöße im privaten Bereich, die geahndet würden. In einem Fall hatten Nachbarn sich über eine Ruhestörung am Sonntagnachmittag beklagt. Laut war es in einer Wohnung im Jägergässchen. Als die Beamten vor Ort kontrollierten, fanden sie sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten vor. Eine solche Runde ist gegenwärtig aufgrund der Corona-Regeln nicht erlaubt. Zudem wurde festgestellt, dass die Personen Marihuana konsumierten. In einem anderen Fall in Augsburg stießen Polizeibeamte auf eine Gruppe von sieben Personen, die vor dem Glaspalast zusammenstanden und Alkohol tranken. Auch diese Personen wurden angezeigt.

    Corona-Regeln: Stadt startet Nachkontrollen von Einrichtungen

    Mit der Bilanz der ersten Tage unter verschärften Corona-Regeln ist Ordnungsreferent Pintsch zufrieden. Kontrolliert würden im Übrigen auch Einrichtungen, die wegen Verstößen aktenkundig geworden seien. Bei diesen Nachkontrollen sei wenig zu beanstanden gewesen.

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