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Augsburg: Diese Regeln gelten in den Augsburger Fahrradstraßen

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Diese Regeln gelten in den Augsburger Fahrradstraßen

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    In den Augsburger Fahrradstraßen kommt es trotz der besonderen Regeln zu Unfällen.
    In den Augsburger Fahrradstraßen kommt es trotz der besonderen Regeln zu Unfällen. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Mit der Umwidmung der Konrad-Adenauer-Allee zur Fahrradstraße gibt es inzwischen vier dieser Straßen in Augsburg. Bis es so weit war, hat es lange gedauert: Die erste Fahrradstraße wurde 2001 auf der Verbindung zwischen Haunstetter Straße und Zoo, der Frisch- und Prof.-Steinbacher-Straße sowie dem Dr.-Ziegenspeck-Weg eingerichtet. Doch noch immer, fast 20 Jahre später, fragen sich viele, welche Regeln dort eigentlich herrschen.

    Laut einem Sprecher der Polizei komme es auch in Fahrradstraßen immer wieder zu Unfällen. Vor allem geht es dabei um Sachschäden, weil Vorrangregeln missachtet werden. In Fahrradstraßen gelten etwas andere Regeln als in anderen Straßen. So dürfen Radfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Das ist ihnen normalerweise nur erlaubt, wenn sie dadurch Überholvorgänge nicht behindern oder in einem Pulk ab 16 Fahrradfahrern unterwegs sind. Es gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot. Außerdem darf der Radverkehr in Fahrradstraßen weder gefährdet noch behindert werden. Autofahrer müssen also, sofern nötig, ihre Geschwindigkeit auch auf unter 30 Stundenkilometer reduzieren.

    Fahrradstraßen sind in Augsburg deutlich gekennzeichnet.
    Fahrradstraßen sind in Augsburg deutlich gekennzeichnet. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Wenn Autofahrer in einer Fahrradstraße überholen möchten, müssen sie, wie überall, den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Vorfahrtsregeln gleichen normalerweise denen in anderen Straßen, es gibt aber auch Ausnahmen. Andere Fahrzeuge als Fahrräder dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen – es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das betrifft nicht nur Autos, sondern auch Inlineskater oder E-Scooter. In Augsburg ist es so, dass auch weiterhin in allen vier Fahrradstraßen Autos fahren dürfen, in der Konrad-Adenauer-Allee etwa nicht nur Anlieger. Für den dort fahrenden Verkehr, auch Radfahrer, gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

    Auch in Pfersee gibt es eine Fahrradstraße. Im Sommer 2019 wurde im Stadtteil die Achse Treu-, Färber- und Gollwitzerstraße zu einer solchen erklärt. Zu Anfang berichteten Radler damals, dass sich nicht alle Autofahrer an die nun gültige Verkehrsordnung halten. Denn hier herrscht nicht die gängige Vorfahrtsregel der Straßenverkehrsordnung. Statt rechts vor links ist, bis auf eine Kreuzung, die Fahrradstraße die Vorfahrtsstraße. Das irritierte Verkehrsteilnehmer zunächst. Wie die Polizei erklärt, werden Verkehrsteilnehmer bei Verstößen über die speziellen Regeln aufgeklärt. Außerdem werde die Fahrradstraße auch im Verkehrsunterricht erläutert.

    Laut Polizei gibt es zum aktuellen Stand keine erhöhten Bußgelder bei Verkehrsverstößen in einer Fahrradstraße. In der Novelle zur Straßenverkehrsordnung seien in der ersten Fassung des Bußgeldkatalogs entsprechende Verstöße höher sanktioniert worden. Nach Wiedereinführung des alten Bußgeldkataloges seien diese erhöhten Sanktionen, die „einen stärkeren Schutz der Radfahrer bewirken sollten“, aber rückgängig gemacht worden.

    Rechtlich kann eine Straße zur Fahrradstraße erklärt werden, wenn dort schon vorher der Radverkehr überwog. Dazu bedarf es jeweils einer aufwendigen Verkehrszählung Die ältesten Fahrradstraßen liegen beide im Spickel: Neben der eingangs erwähnten Verbindung zwischen Zoo und Haunstetter Straße wurde der Laubenweg als Parallelroute zur Friedberger Straße 2015 zur Fahrradstraße umfunktioniert.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Akzeptanz der Fahrradstraßen braucht in Augsburg Zeit

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