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Augsburg: Die Stadt Augsburg prüft Parkverbote für E-Scooter

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Die Stadt Augsburg prüft Parkverbote für E-Scooter

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    Darf man E-Scooter künftig nur noch an bestimmten Stellen parken?
    Darf man E-Scooter künftig nur noch an bestimmten Stellen parken? Foto: Bernd Hohlen

    Die Stadt Augsburg überlegt schärfere Park-Regeln für E-Scooter einzuführen. Zuletzt hatte Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) einen solchen Vorstoß angekündigt. Laut Baureferent Gerd Merkle (CSU) ist die Stadt mit dem Verleih-Unternehmen Voi im Gespräch, was das Abstellen vor Gebäuden wie dem Rathaus, den Prachtbrunnen sowie an Haltestellen betrifft. Das Unternehmen kann in definierten Zonen – aktuell handelt es sich um die Fußgängerzone – verhindern, dass Nutzer dort eine Fahrt beenden.

    Empfängt Voi von einem Roller via GPS-Signal, dass er sich in einer „Parkverbots“-Zone befindet, kann sich der Nutzer dort nicht abmelden und zahlt weiter für die Nutzung. Allerdings, so Merkle, liefen die Gespräche noch. In anderen Städten gebe es entsprechende Vereinbarungen.

    Stadt Augsburg hat von E-Scooter-Verleihfirma noch keine Rückmeldung

    Das Parken auf Gehwegen ist rechtlich erlaubt, allerdings stellen manche Nutzer ihre Gefährte so ab, dass sie für Passanten ein Hindernis darstellen. Das Thema sei nicht so einfach in den Griff zu bekommen, so Merkle. Man habe Voi die Idee unterbreitet, künftig bestimmte Flächen zu definieren, in denen die Roller vorrangig abgestellt werden sollen.

    Um für die Nutzer einen Anreiz zu setzen, müsste das Unternehmen dafür dann einen Rabatt auf die Leihgebühr gewähren, so Merkle. „Auch das Verleihunternehmen hätte etwas davon, weil es die Roller zum Aufladen oder Akkutausch nicht mehr überall in der Stadt verteilt auflesen muss.“ Allerdings habe man dazu von Voi noch keine Rückmeldung bekommen.

    Lesen Sie dazu: Sind E-Scooter ein großer Spaß oder ein Verkehrsrisiko?

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