Die geänderten Corona-Regeln in Bayern beeinflussen auch das öffentliche Leben in Augsburg. So wird am Augsburger Stadtmarkt, an dem Kundinnen und Kunden bislang auch im Freien eine FFP2-Maske tragen mussten, diese Maskenpflicht aufgehoben. Die Regelung greift ab Freitag. In den Markthallen gilt ähnlich wie in Supermärkten jedoch weiterhin eine Maskenpflicht. "Für Kundinnen und Kunden gilt in den Innenräumen der Markthallen, wie auch in den Gaststätten, die 3G-Regel", sagt Robert Haase vom städtischen Wirtschaftsreferat. Dies werde durch die einzelnen Standbetreiber sichergestellt.
Augsburg