Die Aufklärung der Kartell-Affäre in der schwäbischen Busbranche verzögert sich weiter. Im Oktober hatte vor dem Augsburger Landgericht der Prozess gegen sechs Verantwortliche von Busunternehmen aus der Region begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich durch illegale Absprache Aufträge im öffentlichen Nahverkehr gesichert zu haben – mit einem Volumen von rund 70 Millionen Euro. Eigentlich müsste das Verfahren nun, Mitte Januar, weit fortgeschritten sein. Doch das Gegenteil ist der Fall. Wegen Corona ist der Prozess geplatzt – und es sieht nicht nach einer raschen Neuauflage aus.
AVV will nach Urteil Schadenersatzforderungen stellen
Damit hängen auch die Auftraggeber der Busfirmen in der Luft, die – sollten sich die Kartellvorwürfe vor Gericht bestätigen – die Geschädigten wären. Der Augsburger Verkehrsverbund (AVV), bei ihm geht es um Aufträge in Höhe von rund 50 Millionen Euro, beabsichtigt, Schadenersatz zu fordern. Es bestünden „erhebliche Anhaltspunkte“, dass die Absprachen zu Schäden geführt hätten, hatte eine Sprecherin des AVV im Herbst erklärt. Sprich: Der Verkehrsverbund geht davon aus, dass er wegen fehlenden Wettbewerbs zu viel für den Betrieb von Linienbussen bezahlen musste. Solange es aber in dem Kartellprozess kein Urteil gibt, kann der AVV auch nur schwer eine Klage vorantreiben. Denn Zivilgerichte warten in aller Regel das Ergebnis eines noch laufenden Strafverfahrens ab.
Betroffen ist neben dem AVV auch der Landkreis Dillingen. Dort wurde im Jahr 2017 der Betrieb von Buslinien mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro an eine Tochterfirma der Regionalbus Augsburg GmbH (RBA) vergeben. Die RBA war die einzige Bieterin, die sich auf die Ausschreibung des Kreises beworben hatte – und bekam den Zuschlag. Landrat Leo Schrell (Freie Wähler) begrüßte das damals in einer Pressemitteilung ausdrücklich. „Damit ist sichergestellt, dass die Menschen in der Region die Busse wie gewohnt nutzen können und sich nicht umstellen müssen“, ließ er sich zitieren. In der Branche hatte man darüber gemutmaßt, die Ausschreibung sei so formuliert gewesen, dass sie genau zur RBA-Tochterfirma gepasst habe. Auf Anfrage betont ein Sprecher des Dillinger Landratsamtes aber, man habe das Verfahren und die Vorgaben „unternehmensneutral“ gestaltet. Was mögliche Schadenersatzforderungen angeht, gibt sich das Landratsamt deutlich zurückhaltender als der AVV. Man prüfe, ob ein Schaden vorliege, so der Sprecher.
Busunternehmer schweigen bisher zum Kartell-Vorwurf
Die RBA steht im Zentrum des Kartellverdachts. Das Unternehmen ist mehrheitlich im Besitz regionaler Busfirmen. Sie sollen, so sehen es die Ermittler, das Kartell gebildet und vereinbart haben, sich bei Regionalbuslinien nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen. Bisher haben sich die angeklagten Busunternehmer noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Verteidiger haben aber deutlich gemacht, dass die Angeklagten die Vorwürfe bestreiten und sich für unschuldig halten.
Wegen der Corona-Krise wurde der Prozess bereits nach Verlesung der Anklageschrift unterbrochen. Vier der sechs Angeklagten sind älter als 70 und gehören damit zur Risikogruppe, die bei einer Infektion mit schweren Folgen rechnen muss. Neu gestartet werden kann der Prozess wohl erst, wenn die Infektionszahlen deutlich gesunken sind.
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