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Augsburg: Das Hausverbot für Frauke Petry ist rechtswidrig

Augsburg

Das Hausverbot für Frauke Petry ist rechtswidrig

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    Das Hausverbot gegen Frauke Petry ist nicht zulässig, befand das Verwaltungsgericht.
    Das Hausverbot gegen Frauke Petry ist nicht zulässig, befand das Verwaltungsgericht. Foto: Swen Pförtner/Archiv (dpa)

    Das von der Stadt Augsburg verhängte Hausverbot gegen die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht

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