Gegen das Feuerwerksverbot der Stadt an Silvester auch auf Privatgrund ist eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Richter sollen im Eilverfahren eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit treffen. Ordnungsreferent Frank Pintsch sagte im Stadtrat, dass angesichts der Infektionslage ein Verbot nicht nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wie es bayernweit gilt, sondern auch in privaten Grundstücken wie Gärten nötig sei, um Krankenhäuser und den Rettungsdienst in der Silvesternacht von Verletzten durch Böller zu entlasten. Jeder vermeidbare Notfall solle vermieden werden, so Pintsch.
Augsburg