Darf im Gerichtssaal nun doch kein Kopftuch getragen werden?
Ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts hat eine Debatte neu entfacht: Wie weit geht die Religionsfreiheit? Und wie steht es um die richterliche Neutralitätspflicht?
Der Fall in Schwaben sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Das Augsburger Verwaltungsgerichts urteilte Ende Juni, es bestehe keine Rechtsgrundlage, Referendarinnen das Tragen eines Kopftuchs während ihrer Tätigkeit im Gerichtssaal zu verbieten. Die Richter gaben damit einer muslimischen Nachwuchsjuristin recht, die gegen das in Bayern geltende Kopftuchverbot geklagt hatte.
Das Urteil hat inzwischen auch die Richterverbände alarmiert. Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als die des Islam haben, sagte Verbandschef Robert Seegmüller.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich verstehe die Aufregeung nicht. Herr Herrmann hat es auf den Punkt gebracht mit seiner Aussage, dass das Kopftuch kein Teil der Uniform sei. Genauso verhält es sich am Richtertisch. Auch hier gibt es eine Kleiderordnung, die sieht zwar eine Kopfbedeckung vor, die aber genau vorgeschrieben ist und nicht aus einem Kopftuch oder einer Nonnenhaube besteht. Als Rechtsanwalt oder Staatsanwalt ist das etwas anderes. Beide sprechen nicht im Namen des Volkes. Für diese ist nur ein Talar vorgeschrieben, damit man sie von den sonstigen Prozessbeteiligten sofort unterscheiden kann.
Nicht ganz richtig. Ob die Kleidung detailliert für Richter vorgeschrieben ist - bin ich mir nicht ganz sicher. Aber sicher bin ich mir, daß sie für ehrenamtliche Richter (=Schöffen) nucht vorgeschrieben ist. Und das sind auch Richter die bei der Urteilsfiundung exakt eine Stimme haben wie die Berufsrichter auch.
Egal welche Partei, wäre ich vor Gericht, würde ich sowohl eine Richterin als auch eine Stattsanwältin mit Kopftuch wegen Befangenheit ablehnen lassen.
Jemand der Kopftuch trägt bekennt sich öffentlich zu seinem Glauben zum Koran, dieser gilt aber nicht nur als Religiöse RIchtlinie wie unsere christliche Bibel, sondern ist gleichzeitig auch die Rechtsvorschrift für alle Gläubigen.
WIe kann also jemand, der glaubig dem Islam angehört, also den Koran praktiziert dann unsere deutschen, und somit vollkommen losgelöst von religiösen Vorgaben bestehenden Gesetze befürworten/anwenden/durchsetzen
Das wiederspricht sich einfach.
Ich würdezB auch eine deutsche Nonne als Richterin ablehnen...ist in etwas das gleiche, auch wenn die Bibel nichtmal so extrem in Gesetzesvorgaben ist wie der Koran.
Man kann einfach nicht zwei Herren dienen...
Natürlich. Es lebe der deutsche Kleingeist.
Das hat nichts mit Kleingeist zu tun, sondern mit Respekt vor den anderen Kulturen und Regeln, die wir nun mal in Deutschland haben. Man darf ja auch keine Moschee im Bikini betreten. Ist das auch Kleingeist! Vielleicht ist der Kleingeist in ihrem Hirn?
Mir genügt es Recht zu haben. Übrigens sehe ich (fast) täglich Frauen mit Kopftüchern. Da kam bis jetzt niemand aufdie Idee, daß sie nicht zu unserer Kultur passen oder unsere Regeln nicht akzeptieren.
Vergleichen sie doch nicht Äpfel mit Birnen! Wenn eine Bäuerin ein Kopftuch auf hat, ist es doch was anderes als wenn eine Richterin mit Kopftuch im Gerichtssaal sitzt. Außerdem klagt bestimmt keine D. Frau wenn sie das Kopftuch abnehmen soll. Gehen sie doch schnell in die Türkei oder den Orient, dann haben sie was sie wollen.
Es gibt auch heute noch viele Frauen, nicht unbedingt immer Seniorinnen, die Kopftücher auf haben. Ich kenne Bulder von Soraya, Farah Diba, Sofia Loren ... alle mit Kopftüchern.
Diese hyperrassistische Antikopftuchfront gehört ins 18. Jhdt.
Es gibt auch eine Reihe von Religionsgemeinschaften, die den Zugang zu ihren Kirchen verweigerne, wenn eine gewisse Kleiderordnung nicht eingehalten wird. z.B. in Italien in vielen katholischen Kirchen muss die Frau eine Kopfbedeckung haben. Außerdem müssen Schultern und Kniee bedeckt sein.
Richterliche Unabhängigkeit spreche gegen Kopftuch im GerichtssaalJustizminister Bausback betonte, mit dem hohen Gut der richterlichen Unabhängigkeit sei auch eine hohe Verpflichtung verbunden. „Richterinnen und Richter treffen weitreichende Entscheidungen, die mitunter tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.“ Umso mehr müsse sich in unserem Rechtsstaat jeder darauf verlassen können, „dass sich die Gerichte bei ihren Urteilen ausschließlich vom Gesetz leiten lassen“. Ein Kopftuch auf der Richterbank lehnt Bausback entschieden ab....Darf im Gerichtssaal nun doch kein Kopftuch getragen werden?
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Gilt NATÜRLICH auch für ein Kreuz ..... im Gerichtssaal, auf dem die Römer &Co., Urteile vollstreckt .... blutrünstig, rachsüchtig ....
Fazit:
Nur... mit Ärztlichen Attest .... ein Kopftuch .... bei Krankheit.
Unsinn was der Justizminister das sagt. Unabhängigkeit beginnt und endet im Kopf - nicht am oder auf dem Kopf.
Eigentlich ist mir das egal. Ich zähle mich zu den "Nicht-Kriminellen" und komme ergo auch nicht vor Gericht. [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Berufe/smilie_be_038.gif[/img][/url]
Das haben sie leider nicht immer zu entscheiden, ob sie vor Gericht müßen oder nicht. Jemand verklagt sie (auch zu unrecht) und schon müßen sie vors Gericht. Das hat mit krimminalität meist nichts zu tun.
Könnte sein. Aber persönliches Erscheinen ist m.w. nicht immer notwendig. Manchmal reicht auch der Anwalt. Aber trotzdem - mir würde es nichts ausmachen. Da stehe ich doch etwas über den Dingen.
Das Kreuz mußte aus allen öffentlichen Räumen entfernt werden, aber die Moslems beharren bis zur Klage gegen den Saat auf ihre religiösen Symbole bis in den Gerichtssaal. Daran sieht man, wieweit sich der D Staat schon vorführen lässt.
Ihren Worten pflichte ich bei. Uns wurde teils die Kultur genommen, aber andere dürfen sie ausleben. Fühle mich langsam diskriminiert als Bürger.