Am Freitag hatte das Polizeipräsidium Schwaben Nord Schwerpunktkontrollen in Augsburg angekündigt. Dabei stand die Einhaltung der 2G-/3G-Regeln vor allem in Betriebe wie Bars, Diskotheken und Gaststätten sowie gut besuchten Einrichtungen im Fokus. Gemeinsame Kontrollteams von Stadt und Polizei zogen am Freitagabend los. Ordnungsreferent Frank Pintsch zog am Samstag eine erste Bilanz: In sechs Betrieben wurden Auffälligkeiten entdeckt.
Die gemeinsamen Teams von Stadt und Polizei kontrollierten zahlreiche Lokale und Einrichtungen: So wurde in 56 Bars und Restaurants sowie in einem Fitnessstudio die Einhaltung der 3G-plus-Regel und in 16 Clubs und Diskotheken die Einhaltung der 2G-Regel überprüft. In sechs Betrieben seien Auffälligkeiten entdeckt worden, so Pintsch. "In einem Fall wurde ein gefälschter Impfausweis festgestellt. Dieser Fall wird konsequent an die Ermittlungsbehörden weitergegeben. In drei Clubs wurde keine ausreichende Umsetzung des an sich vorliegenden Hygienekonzepts festgestellt, insbesondere keine Kontrolle durch die Betreiber", teilt der Ordnungsreferent mit. In einem Fall sei ein Angestellter ohne Test- oder
Pintsch: Betreiber hätten den "Ernst der Lage" erkannt
Dennoch zeigt sich der Ordnungsreferent nicht unzufrieden. Auf Grundlage der sehr breit angelegten Kontrolle sei festzustellen, dass sich der überwiegende Anteil von Gastronomen und Gewerbetreibenden an die Regeln halte und diese umsetzt. Pintsch: "Da, wo es Beanstandungen gab, konnten wir - bis auf einen Fall - eine Kooperationsbereitschaft und Einsicht feststellen. Alle Fälle werden wir auf Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch ordnungsrechtlich begleiten." Insgesamt stellten die Teams fest, dass der Ernst der Lage von vielen Betreibern erkannt worden sei und ganz viele bemüht seien, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zum Brechen der vierten Welle beizutragen. "Dafür bin ich dankbar. Man merkt auch sehr deutlich die Sorge der Betreiber, dass die wiedergewonnenen Freiheiten von allen nicht gefährdet werden wollen, was auch für die berechtigten ökonomischen Interessen sehr schlecht wäre", stellt Pintsch fest.
Einrichtungen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro
Die Polizei hatte im Vorfeld der Kontrollen angekündigt, festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden. Feststellungen der Polizei würden wie bisher an die zuständigen Gesundheitsämter zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten weitergeleitet. Die Missachtung der geltenden Bestimmungen kann dabei teuer werden: Für Besucher drohen Bußgelder bis zu 250 Euro, Betreibern der genannten Einrichtungen können bis zu 5000 Euro Strafe drohen.