In Augsburg wird es weiterhin keine sogenannte Zweckentfremdungssatzung geben, mit der die Verwaltung mittels Bußgeldern Druck auf Immobilieneigentümer machen kann, leer stehende Wohnungen zu vermieten. Diskutiert wird das Thema schon seit längerem, auch vor dem Hintergrund der Vermietung von Wohnungen als Ferienunterkünfte über Internetportale wie Airbnb. Auch der Mieterverein sprach sich in der Vergangenheit für eine solche Satzung aus, nachdem ein Fall publik wurde, in dem ein Mehrfamilienhaus in ein Hostel umgewandelt werden soll und die Mieter gekündigt wurden.
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