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Augsburg: Bordellwohnungen: In den Fängen des Milieus

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Bordellwohnungen: In den Fängen des Milieus

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    Bordell-Zimmer: Ein Bordell ist im juristischen Sinn keine Vergnügungsstätte, hat ein Gericht festgestellt.
    Bordell-Zimmer: Ein Bordell ist im juristischen Sinn keine Vergnügungsstätte, hat ein Gericht festgestellt. Foto: dpa (Symbolbild)

    Sabina, 19, ist die wichtigste Zeugin der Anklage. Unter diesem Namen war sie bei Freiern in Augsburg bekannt – und beliebt. An manchen Tagen, so steht es in den Ermittlungsakten, musste die junge Frau mit mehr als einem Dutzend Männern schlafen.

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