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Augsburg: Blumenmaler entgeht dem Gefängnis

Augsburg

Blumenmaler entgeht dem Gefängnis

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    Der Maler der Augsburgerblume entging nur knapp dem Gefängnis.
    Der Maler der Augsburgerblume entging nur knapp dem Gefängnis. Foto: Michael Schreiner

    Er sprühte Hunderte Male mit schwarzer Farbe ein schlichtes Blumenmotiv an Häuserwände, Schaltkästen, Schilder und Mauern in Augsburg. „Ich wollte die Welt ein bisschen schöner machen“, sagte der 27-jährige Graffiti-Künstler später im Prozess. Als Schöpfer der sogenannten

    Fast wäre die stilisierte Blume ein offizielles Marketing-Motiv für Augsburg geworden. Im September 2012 wurde der Sprayer allerdings wegen Sachbeschädigung in 433 Fällen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Eine alkoholselige Nacht im August 2014, die aus dem Ruder lief, hätte ihn nun beinahe in den Knast gebracht. Der Blumenmaler, der jetzt sein Geld als freischaffender Künstler verdient, hatte in einer Kneipe in der Innenstadt mit einem Freund, 29, kräftig gefeiert, nachdem dieser Vaterfreuden entgegensah. Allerdings hatten beide schon eine Woche zuvor dort Hausverbot bekommen.

    Spätnachts kam es dann zu einem Streit mit den Türstehern, da die stark alkoholisierten Zecher nicht gehen wollten. Die Polizei wurde gerufen. Als Beamte den offenbar aggressiven Freund zur Ausnüchterung mitnehmen wollten, griff der Blumenmaler urplötzlich ins Gerangel ein. Er umklammerte seinen Kumpel ganz fest, beide fielen zu Boden. Erst als weitere Streifen hinzukamen, konnte der menschliche Klammer-Wirrwarr gelöst werden – mit fatalen Folgen für die beiden Hauptdarsteller.

    Die mussten sich jetzt wegen Widerstands vor Amtsrichter Fabian Espenschied verantworten, der Blumenmaler zusätzlich wegen „versuchter Gefangenenbefreiung“. „Ich wollte nicht, dass dieser Abend so endet, dass mein Freund allein dasteht“, begründete der Graffiti-Künstler (Verteidiger: Marco Müller) seinen skurrilen Versuch, den Kumpel vor der Arrestzelle zu bewahren. Er hatte zuvor vergeblich versucht, den betrunkenen Freund (Verteidiger: Michael Bauer) zu beruhigen, der vor Gericht erhebliche Erinnerungslücken an das Geschehen geltend machte. Ein Polizist, der an dem Einsatz beteiligt war, sagte als Zeuge, der Blumenmaler habe „ziemlich panisch“ eingegriffen.

    Beide Angeklagten haben sich inzwischen ein alkoholfreies Leben geschworen und nehmen an einem Abstinenzprogramm teil. Vor allem über dem Blumenmaler schwebt nun ein Damokles-Schwert. Er steht immer noch unter Bewährung, hat bereits ein respektables Strafregister. Am Ende ging der Kelch noch einmal an ihm vorbei. Obwohl die Anklage eine dreimonatige Gefängnisstrafe forderte, fand er in Richter Espenschied einen milde gesinnten

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