Wer auf seinem eigenen Grundstück betrunken mit dem Fahrrad herumfährt, kann dies ungestraft tun. Das ist Privatgrund und damit Privatsache. Auf öffentlichem Verkehrsgrund, also auf Straßen, aber auch auf allgemein zugänglichen Wald- und Feldwegen sieht die Sache schon anders aus. Aber kann ein Promille-Radler auch bestraft werden, wenn er auf einem Trampelpfad unterwegs ist? Kann er. Mit einer seltenen Fallkonstellation hatte sich Amtsrichterin Susanne Hillebrand zu befassen.
Augsburg