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Augsburg: Autohändler betrügt bei Corona-Hilfe - jetzt muss er Strafe zahlen

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Autohändler betrügt bei Corona-Hilfe - jetzt muss er Strafe zahlen

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    Ein Autohändler aus Lechhausen stand jetzt wegen Subventionsbetrugs vor Gericht.
    Ein Autohändler aus Lechhausen stand jetzt wegen Subventionsbetrugs vor Gericht. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa (Symbol)

    Dass der Antrag zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr aufgrund der zeitlichen Brisanz wohl mit „heißer Nadel gestrickt“ worden sei, das räumte auch Amtsrichter Markus Eberhard in diesem Prozess ein. Allerdings – und auch das schrieb der Richter Betroffenen ins Stammbuch: „Auch der juristische Laie muss sich die Richtlinien anschauen und nachfragen, wenn er einen Begriff nicht versteht“. Die Bedeutung des Wortes „Liquiditätsengpass“ zum Beispiel haben wohl etliche derjenigen Gewerbebetreibenden und Firmeninhaber missverstanden (oder wollten ihn nicht verstehen), die die staatliche Hilfsmaßnahme in Anspruch nahmen und bis zu 5000 Euro kassierten. Und landeten am Ende in der juristischen Subventionsbetrugs-Falle. Nun müssen sie kräftig draufzahlen.

    Der Augsburger Autohändler bekam im Mai 5000 Euro Corona-Soforthilfe

    Sinn der Corona-Hilfsaktion des Staates im Frühjahr während des ersten Lockdowns war es, Unternehmen, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, zu unterstützen. Maßgebend war ein sogenannter „Liquiditätsengpass“, also der Mangel an Geld, um die laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen, Strom etc. für den Weiterbetrieb der Firma zu bezahlen.

    Viele Inhaber vor allem kleinerer Firmen, die den zweiseitigen Hilfsantrag online ruckzuck ausfüllten, verstrickten sich jedoch in den juristischen Feinheiten. Vor allem auch solche Antragsteller, die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren. Wie ein türkischer Autohändler, der jetzt wegen Subventionsbetrugs auf der Anklagebank vor Richter Eberhard saß.

    Der 39-jährige „Einzelkämpfer“ ohne Mitarbeiter hatte Ende März, als er aus den Medien und über Freunde von der Hilfsaktion erfuhr, rasch einen Antrag online ausgefüllt. Er bekam dann im Mai 5000 Euro, die Maximalsumme für kleine Unternehmen, auf sein Konto überwiesen. Das Geld hob er noch am selben Tag ab.

    Der Augsburger Autohändler war schon vor der Krise pleite

    Bei den späteren Routineüberprüfungen durch Staatsanwaltschaft und einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe der Polizei fiel der Autohändler sofort auf. Er war schon Monate vor der Corona-Krise praktisch pleite gewesen. Sein Name stand im Schuldnerverzeichnis, die Gerichtsvollzieherin hatte bereits im Herbst 2019 Zwangsvollstreckungsaufträge erhalten und Kontopfändungen durchgeführt.

    So hatte allein ein Krankenhaus über 26.000 Euro eingefordert, das Finanzamt knapp 2000 Euro. Für Staatsanwalt Benjamin Rüdiger war klar: Der Angeklagte habe sich keineswegs durch die Corona-Krise in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befunden. „Sie wollten die 5000 Euro schlichtweg einstecken.“

    Wie der Autohändler aus Lechhausen (Verteidiger Rolf Zimmermann) einräumte, habe er überhaupt keine betrieblichen Fixkosten gehabt. Für den Autoabstellplatz habe er keine Miete bezahlt, er habe auch keine Versicherungen abgeschlossen. Er habe den Begriff „Liquiditätsengpass“ im Antrag so verstanden: „Wenn ich die 5000 Euro bekomme, dann habe ich wieder Geld, um günstige Autos anzukaufen und dann mit Gewinn zu verkaufen“.

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    Dass er sich allgemein in einer desolaten finanziellen Lage befunden habe, wollte er gar nicht bestreiten. Schon im April hatte er das Geschäft mehr oder weniger aufgegeben und sich einen Vollzeitjob als Paketfahrer gesucht. Bedauernd sagte er am Ende, er habe wohl einen Fehler gemacht. „Aber ich hatte nicht vor zu betrügen“, beteuerte der Angeklagte.

    Richter Markus Eberhard nahm ihm dies ab und verurteilte ihn schließlich nur wegen eines „leichtfertigen Subventionsbetrugs“ (ohne Vorsatz) zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Corona-Hilfe von 5000 Euro muss er natürlich auch zurückzahlen. Dafür hat er sich, wie er über den Dolmetscher bekanntgab, bereits Geld geliehen.

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    Einen ziemlich saftigen Bußgeldbescheid hat die Stadt der Inhaberin eines asiatischen Restaurants in der Innenstadt ins Haus geschickt. Die 43-Jährige soll 5000 Euro Strafe bezahlen, weil sie im Juli beim Servieren von Speisen in ihrem Lokal keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben soll. Die Frau hatte Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zu einem Prozess vor Amtsrichter Michael Edelmann kommen sollte. Die Verhandlung wurde aber kurzfristig auf den Januar verlegt. Allein am kommenden Freitag hat Richter Edelmann weitere sechs Verhandlungen terminiert, bei denen es um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geht.

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