Auf die sexuellen Übergriffe auf hunderte von Frauen in der Kölner Silvesternacht hat der Gesetzgeber reagiert. Der reformierte Paragraph 177 im Strafgesetzbuch stellt seit einem halben Jahr alle sexuellen Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“ einer anderen Person unter Strafe – „Nein heißt Nein.“
Augsburg