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Augsburg: Augsburger musste wegen Corona-Verstößen 17 Tage ins Gefängnis

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Augsburger musste wegen Corona-Verstößen 17 Tage ins Gefängnis

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    In Zeiten des Lockdowns kontrollierten die Polizei und das Ordnungsamt genau. Ein Fall aus Augsburg fällt nun besonders auf.
    In Zeiten des Lockdowns kontrollierten die Polizei und das Ordnungsamt genau. Ein Fall aus Augsburg fällt nun besonders auf. Foto: Daniel Biskup (Symbolbild)

    Im Frühjahr hat es während des Lockdowns besonders strenge Auflagen wegen der Corona-Pandemie gegeben. Wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Landtag hervorgeht, wurden bayernweit wegen Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen in 191 Fällen Personen in Präventivhaft genommen.

    Die meisten Betroffenen waren nach weniger als 24 Stunden wieder auf freiem Fuß. Doch bei manchen dauerten die Festnahmen deutlich länger. Ein Fall aus Augsburg ist dabei bemerkenswert. Ein Augsburger musste wegen 15 Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und der Missachtung von Platzverweisen für 17 Tage hinter Gitter. Wie es in der Antwort des Ministeriums zu dem Fall heißt, sei der Mann "völlig uneinsichtig" gewesen. In Bamberg hatte ein Unbelehrbarer ebenfalls wiederholt "Corona-Partys" gefeiert und gegen das Distanzgebot zum Infektionsschutz verstoßen. Auch bei ihm sei "absolut kein Unrechtsbewusstsein" vorhanden gewesen.

    Verstöße gegen Corona-Maßnahmen: Augsburger 17 Tage in Gefängnis

    Der Statistik, die bis zum Stichtag 28. April reicht, zufolge wurden in weiteren Fällen Personen - darunter auch Jugendliche - zwischen eineinhalb und zwölf Tagen festgehalten. Den Angaben des Ministeriums zufolge wurde im Zuge der Pandemie zwischen dem Erlassen der Ausgangsbeschränkungen am 21. März bis zum besagten Stichtag landesweit 42.245 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.

    Für die Chefin der Landtagsfraktion der Grünen, Katharina Schulze, zeigen die Zahlen, dass die Polizisten insbesondere zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen von der Staatsregierung "zunächst zu scharf losgeschickt" wurden und daher "in einigen Fällen" überhart reagierten. "Unglaublich ist, dass nicht einmal bekannt ist, ob Personen die so lange Zeit in Haft waren einen Rechtsbeistand hatten oder nicht. Ein Jugendlicher war sogar beinahe zwei Wochen in Haft." 

    Für Schulze ist daher klar, dass hier die gesetzlichen Regelungen etwa im Polizeiaufgabengesetz dringend angepasst werden müssen. "Das Innenministerium hatte bereits für vergangenen November einen Reformgesetzentwurf angekündigt, auf den wir noch immer warten." 

    Weiter: "Sowas darf sich nicht wiederholen. Solche massiven Grundrechtseingriffe - hier wurden Menschen, zum Teil mehrere Tage, weggesperrt, die keine Straftat begangen hatten - sind kein Umgang, auch nicht bei einem sich verändernden Infektionsgeschehen und weiteren Einschränkungen." Es gebe immer auch andere Möglichkeiten, wie den Einsatz von Konfliktmanagern, der Kontakt zum Jugendamt oder eben Bußgelder.

    Grundsätzlich hat jeder, der in polizeilicher Präventivhaft muss, das Recht, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Kann er sich das nicht leisten, kann ihm auf Antrag auch ein Verteidiger beigeordnet werden. (dpa/AZ)

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