Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Augsburger Stadtmarkt: Essen in der Fleischhalle bleibt verboten

Augsburg

Augsburger Stadtmarkt: Essen in der Fleischhalle bleibt verboten

    • |
    Der Verzehr von Speisen in der Fleischhalle ist weiter nicht erlaubt. Anders sieht es in der Viktualienhalle aus. Dafür gibt es Gründe.
    Der Verzehr von Speisen in der Fleischhalle ist weiter nicht erlaubt. Anders sieht es in der Viktualienhalle aus. Dafür gibt es Gründe. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Der Augsburger Stadtmarkt ist für viele Menschen ein beliebter Ort in ihrer Mittagspause. Wegen der Corona-Pandemie gibt es allerdings Einschnitte, die einen Verzehr der Speisen vor Ort erschweren. Essen in der Fleischhalle ist weiter verboten. Imbissstände dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme verkaufen. Anders sieht es in der benachbarten Viktualienhalle aus: Der Verzehr vor Ort ist möglich, wenn Gastronomen und Gäste die Corona-Regeln beachten. Woran das liegt.

    Regeln auf dem Stadtmarkt: Das sagt Marktamtsleiter Werner Kaufmann

    Die unterschiedlichen Regelungen überraschen wohl manchen Besucher. Der städtische Marktamtsleiter Werner Kaufmann begründet auf Anfrage die Position der Stadt, die für die Fleischhalle derzeit keinen Spielraum zulasse: „Es kann aufgrund der Thekensituation keine direkte Zuordnung zu den einzelnen Betrieben geleistet werden.“

    Dana Trpkovic hat in der Viktualienhalle des Stadtmarktes einen Imbissstand. Hier gelten  gelockerte Regeln.
    Dana Trpkovic hat in der Viktualienhalle des Stadtmarktes einen Imbissstand. Hier gelten gelockerte Regeln. Foto: Silvio Wyszengrad

    Stammkunden kennen die Situation vor Corona: Man holte sich sein Essen und suchte danach einen Platz in der Halle. Dieser konnte abseits der Ausgabestelle sein. Das sei das Problem, erläutert Kaufmann: „Das können die Gastronomen, die Speisen ausgeben, nicht kontrollieren.“ Insofern müsse es vorerst bei der Mitnahme-Regelung bleiben.

    In der Viktualienhalle gestaltet sich die Situation anders. Imbissstände haben in der Regel eigene Stühle und Tische vor der Ausgabestelle stehen. Daher fällt die Zuordnung zum jeweiligen Stand leichter. Kaufmann sagt: „Mit den Imbissbetreibern wurde Anfang dieser Woche vereinbart, dass eine Bewirtung vor den Ständen möglich ist, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden können.“ Kontaktdaten von Kunden müssen erfasst, Tische gereinigt und Abstandsregeln eingehalten werden.

    Stadtmarkt in Augsburg: Marktgaststätte darf öffnen

    Bei der Gastronomie außerhalb der Hallen ist die Situation ebenfalls klar geregelt. Wer einen zugeordneten Bereich hat wie zum Beispiel die Marktgaststätte, kann die Gäste vor Ort bedienen. Auch hier gelten Auflagen wie der Mindestabstand.

    Eine Änderung wird am Samstag vor den Pfingstfeiertagen letztmals umgesetzt: die Einbahnstraßenregelung in der Gemüsegasse und in der Fischgasse. Sicherheitskräfte kontrollieren die Einhaltung.

    Lesen Sie dazu:

    Augsburger "Corona-Rebell" und Anwalt planen nächste Klage

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden