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Augsburg: Augsburger OB Eva Weber zu Corona: "Ein Lockdown wäre ehrlicher gewesen"

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Augsburger OB Eva Weber zu Corona: "Ein Lockdown wäre ehrlicher gewesen"

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    Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber sieht Probleme mit den aktuellen staatlichen Corona-Maßnahmen.
    Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber sieht Probleme mit den aktuellen staatlichen Corona-Maßnahmen. Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

    Das Verständnis für einen Teil der aktuellen staatlichen Corona-Maßnahmen hält sich bei Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) in Grenzen. Nachdem Weber am Christkindlesmarkt festgehalten hatte, bis das Verbot durch die Staatsregierung kam, äußerte sie sich jetzt kritisch zur 2G-Plus-Regelung für Zoo und Botanischen Garten.

    Das Infektionsrisiko im Freien sei sehr überschaubar, insofern sei die Maßnahme wohl nur dadurch zu erklären, dass der Freistaat die Hürden für einen Besuch hochsetzen und die allgemeine Mobilität der Bevölkerung senke wolle. Allerdings stünde dem entgegen, dass sich manche Bürger und Bürgerinnen nun wohl stattdessen zu Hause treffen würden. Auch die kurzfristige 2G-plus-Regelung für Vereinssport sei für die ehrenamtlichen Übungsleiter eine "Zumutung". Die Regelungen seien "faktisch ein Lockdown". Aus epidemiologischer Sicht werde das wohl positive Effekte haben. "Aber ein Lockdown wäre ehrlicher gewesen."

    Nach Christkindlesmarkt-Absage in Augsburg: Auch keine einzelnen Stände

    Nach der Christkindlesmarkt-Absage beantragte die Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte bei der Stadt eine Prüfung, ob man nicht einzelne Verkaufsstände - etwa für Christbaumschmuck - in der Innenstadt genehmigen könnte. An der Frischluft bestehe ein geringes Infektionsrisiko. Geschäfte, in denen allerdings Maskenpflicht gilt, hätten ja schließlich auch noch offen. Weber sagte im Stadtrat am Donnerstag, man habe das geprüft, werde aber keine Genehmigungen erteilen. Ziel der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei die Reduktion von Kontakten. Weber erklärte: "Mit Ständen würde man den Geist dieser Verordnung umgehen und hätte faktisch einen Umgehungstatbestand."

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