Am Ende der Gerichtsverhandlung geht Steffen Müller, früherer Chef der Augsburger AfD, als Angeklagter in die Offensive. Er sehe hier einen gewissen politischen Elan vonseiten der politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, meint er säuerlich. Zuvor hatte Staatsanwalt Gregor Hohenadl in seinem Plädoyer eine Verurteilung des Kommunalpolitikers gemäß der Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro gefordert. Doch das Urteil fällt milder aus.
Augsburg