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Augsburg: Augsburger "Corona-Rebell" und Anwalt planen nächste Klage

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Augsburger "Corona-Rebell" und Anwalt planen nächste Klage

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    Rechtsanwalt Bernhard Hannemann stellte einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg und brachte damit eine bayernweite Regelung zu Fall. Er freut sich, dass er damit ein Zeichen setzen konnte.
    Rechtsanwalt Bernhard Hannemann stellte einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg und brachte damit eine bayernweite Regelung zu Fall. Er freut sich, dass er damit ein Zeichen setzen konnte. Foto: Ulrich Wagner

    Als „Corona-Rebellen“ wollen sich Bernhard Spielberger und Bernhard Hannemann nicht sehen. Dennoch haben es der Unternehmer und sein Anwalt mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg geschafft, dass nicht nur in Augsburg bereits seit Donnerstag die Außengastronomie bis 22 Uhr öffnen darf. Am Freitag zog die Bayerische Staatsregierung nach. Doch die Augsburger wollen noch mehr erreichen.

    Ihr erster Coup: In ganz Bayern können Biergärten nun statt 20 bis 22 Uhr bewirten. Die Verlängerung der Öffnungszeiten war ursprünglich erst für kommenden Dienstag geplant. Spielberger selbst bewertet den juristischen Coup allerdings nicht als großen Erfolg. Zu sehr ärgert sich der Betreiber des Steak- und Fischrestaurants Palladio und der Seniorenresidenz Albaretto weiterhin über Hygienevorschriften der Regierung. Er plant bereits die nächste Klage.

    Erfolgreiche Corona-Klage: Gastronomen bedanken sich bei Augsburger

    Als die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Donnerstag bekannt wurde, stand das Telefon bei Bernhard Spielberger nicht mehr still. „Viele Augsburger Gastronomen bedankten sich bei mir. Es riefen mich auch etliche Anwälte aus München an. Sie wollten für ihre Mandanten aus der Gastronomie ebenfalls eigene Klagen einreichen.“ Das müssen sie nun nicht mehr. Der Bayerischen Staatsregierung blieb offensichtlich nichts anderes übrig, als am Tag darauf die erweiterten Öffnungszeiten für Biergärten und Co. ebenfalls vorzuziehen. Der Augsburger will aber nicht als eine Art Held oder „Corona-Rebell“ gelten.

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    Er habe lediglich aus der Vernunft heraus gegen eine Maßnahme gehandelt, die in seinen Augen völlig unsinnig war. „Die meisten Wirte sind mit ihrem Überlebenskampf beschäftigt und können sich vielleicht keinen Anwalt leisten“, erklärt Spielberger seinen Aktionismus. Als Bauträger und Unternehmer müsse er selbst zum Glück nicht von der Gastronomie allein leben. Sein Anwalt Bernhard Hannemann von der gleichnamigen Kanzlei sieht in ihrem gemeinsamen Erfolg einen positiven Effekt.

    Augsburger Anwalt "sieht die Dimension, was Wirten weggenommen wird"

    „Das Zeichen als solches, dass man sich erfolgreich kritisch mit den derzeitigen Einschränkungen auseinandersetzen kann, ist klasse“, so der 56-jährige Jurist. Zwar sei es im konkreten Fall nur um vier Tage gegangen, an denen Wirte die Öffnungszeiten in der Außengastronomie verlängern können. Doch er habe sich von einem Experten vorrechnen lassen, welche Dimension diese kurze Zeit ausmacht. Demnach habe ein Wirt in zwei Stunden durchschnittlich einen Umsatz von 250 Euro. „Bei vier Tagen und bei rund 40.000 Gastronomiebetrieben würde das ein Umsatzplus von 40 Millionen Euro ausmachen.“ Der Anwalt fügt hinzu: „Da sieht man erst die Dimension, was den Wirten damit weggenommen wurde.“ Er und sein Mandant besprechen die nächste Klage.

    Das Restaurant "Palladio" in Augsburg. Betreiber Bernhard Spielberger hat vor Gericht längere Öffnungszeiten erstritten.
    Das Restaurant "Palladio" in Augsburg. Betreiber Bernhard Spielberger hat vor Gericht längere Öffnungszeiten erstritten. Foto: Ulrich Wagner

    Diesmal geht es um Atemschutzmasken. Es ist ein weiteres Thema, bei dem Spielberger vor lauter Aufregung schier platzen könnte. Für den Unternehmer sind die Masken völlig praxisfremd. Die Arbeit für Köche und den Service sei von Haus aus körperlich sehr anstrengend. „Mit Masken ist sie eine Zumutung. Bald haben wir auch noch sommerliche Temperaturen.“ Die sogenannten Community-Masken könne man vergessen. Man schwitze zu schnell zu viel darunter und bekomme schlecht Luft.

    FFP1- oder FFP-2-Masken schützten zwar andere, aber nicht den Träger selbst, stellt Spielberger fest. Dies vermögen nur FFP3-Masken. „Aber bei diesen Masken kommt der Atem über ein kleines Loch gebündelt heraus.“ Dieser Effekt sorge dafür, dass Aerosole sogar noch weiter fliegen und damit die Ansteckungsgefahr für andere erhöhen. Spielberger schließt daraus: Zwar sind die Masken zulässig, aber sie sind widersprüchlich. Das Ziel der angeordneten Maßnahmen könne nicht erreicht werden.

    „Für mich ist die Maßnahme weder angemessen noch berechtigt, sondern sie ist aufzuheben.“ Man werde sich mit dem Gericht auseinandersetzen, was bei der Maskenpflicht gerechtfertigt ist und was nicht und welche Alternativen es gibt, kündigt Rechtsanwalt Hannemann an. Einen kleinen Seitenhieb verkneift er sich nicht: „Ich würde mich freuen, wenn die Frage der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe nicht durch Juristen, sondern von der Politik geklärt wird.“

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