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Augsburg: Anwohner beklagen Lärm und Müll im Park - was ist erlaubt?

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Anwohner beklagen Lärm und Müll im Park - was ist erlaubt?

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    Anwohner beklagen die Zustände in einem kleinen Park am Wertachufer in Oberhausen.
    Anwohner beklagen die Zustände in einem kleinen Park am Wertachufer in Oberhausen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Bei dem Wetter will man nicht unbedingt draußen sein. Es ist kalt und windig, außerdem regnet es leicht. Solche Sonntagabende laden nicht gerade dazu ein, sie in einem Park zu verbringen. Eine kleine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen hält sich an diesem Abend dennoch hier am Wertachufer auf, im Paul-Ben-Haim-Weg, dem Pfad zwischen Seitzsteg und Ulmer Straße in Oberhausen. Die Gruppe steht beisammen und quatscht, aus einem Lautsprecher dudelt Musik.

    Es ist eine kleine Grünanlage: ein Spielplatz, ein paar Bänke, Tischtennisplatten. Jogger laufen hier gerne entlang, Anwohner führen ihren Hund Gassi. Parallel zum Fußweg am Wertachufer liegt die Schöpplerstraße, direkt am Park stehen mehrstöckige Häuser. Einige Mieter hier ärgern sich über die jungen Leute, die den Park vor ihrer Haustür nutzen. Wobei ärgern vielleicht das falsche Wort ist. Ein paar Mieter sind ziemlich wütend.

    Seit etwa einem halben Jahr seien täglich Gruppen im Park, die laut seien und Müll hinterlassen, sagt eine Anwohnerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Teils bis in die späten Abendstunden höre man Musik aus Boxen, manchmal so laut, dass man nicht schlafen könne. Ein Mann sagt, er sei mehrfach angepöbelt worden, als er sich draußen aufhielt. Die Anwohnerin wiederum berichtet von Drogengeschäften in der Anlage, die Situation sei belastend. Aktuell, wo es wieder kälter werde, gehe es ja noch halbwegs. Im Sommer aber sei die Gruppe im Park teilweise auf bis zu 30 Menschen angewachsen. Sie frage sich, ob sie das acht Stunden am Tag ertragen müsse, nur weil sie an einem Park wohne. „Ohne Polizei und Ordnungsdienst“, sagt die Frau, „wären wir hier am Verzweifeln“.

    Polizei: Es geht vor allem um Ruhestörung

    Dort weiß man jeweils um die Thematik. Für einige Anwohner sei die Situation sicher nicht schön, sagt Stefan Lanzinger, Chef der zuständigen Polizeiinspektion in Oberhausen. Man nehme die Sache auch ernst und sei mit den Anwohnern in Kontakt.

    Allzu dramatisch schätzt man die Lage bei der Polizei allerdings offenbar nicht ein. Es sei nun einmal eine öffentliche Grünanlage der Stadt, in der sich Menschen aufhalten dürften. „Und es geht vorrangig um Ruhestörungen“, sagt Lanzinger. Manchmal würden Beamte Platzverweise aussprechen. Drogendelikte seien dort auch mal festgestellt worden, aber nur in geringfügigem Umfang. Kein Vergleich etwa zum Helmut-Haller-Platz. Und das Thema Ruhestörungen sei für die Beamten ohnehin ein Dauerbrenner. Im vergangenen halben Jahr habe es 300 Fälle dieser Art im Gebiet der Wache gegeben. 25 davon in dem Bereich an der Wertach.

    Von der Stadt heißt es, seit Mitte dieses Jahres gingen von einer Anwohnerin regelmäßig Beschwerden ein, weil Personen im Park für Lärm und Vermüllung sorgen sollen. Entsprechende Verstöße seien durch den Ordnungsdienst „im einstelligen Bereich“ festgestellt worden. Dennoch gingen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes  aktuell „mehrfach in der Woche zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten“ vor Ort Streife. Ähnliche Beschwerden gab es nach Auskunft der Stadt in den vergangenen Monaten auch andernorts, wenn auch nicht in Parks: Schwerpunktmäßig sei es um Spielplätze gegangen, auch hier habe man „umgehend reagiert“ und die Kontrollen verstärkt.

    Helfen Verbote?

    Die Debatte, was in den Parks und auf anderen öffentlichen Plätzen erlaubt sein soll, hält sich in Augsburg schon länger. In anderen Städten gibt es sehr strikte Verordnungen, die beispielsweise Bürgern grundsätzlich verbieten, alkoholische Getränke in den Parks zu konsumieren. In Augsburg sei eine Verschärfung der „Grünanlagensatzung“ derzeit nicht geplant, teilt das Umweltreferat mit. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. Die sieht etwa vor, dass 20 Euro zahlen muss, wer Parks verunreinigt, sei es durch Kaugummis, Dosen oder Zigarettenkippen. Wer zu laut Musik hört und andere „unzumutbar stört“, kann theoretisch mit einer Geldbuße belegt werden. In Grünanlagen ist Benutzern Alkohol nur dann untersagt, sofern „dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann“.

    Gut möglich freilich, dass das Thema in den kommenden Wochen ohnehin erst einmal abflaut. Ganz einfach deshalb, da es kälter wird. Darauf hofft auch die Anwohnerin. Die Frage sei allerdings, sagt sie, wie es im kommenden Frühjahr weitergehe.

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