Das Asylrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Nicht jeder Flüchtling hat Anspruch auf dieses Grundrecht. Viele Migranten, die nicht anerkannt sind, haben lediglich den Aufenthaltsstatus "geduldet", sind im Prinzip ausreisepflichtig, können andererseits aber nicht abgeschoben werden, weil in ihrem Land zum Beispiel Krieg oder Terror herrschen. Das Aufenthaltsgesetz bietet solchen Migranten aber die Möglichkeit, etwa eine Ausbildung zu machen. Doch die sogenannte Ausbildungsduldung kann schnell verwirkt sein, wie der Fall des jungen Afghanen Ramin N. zeigt, der wegen einer Schwarzfahrt in die behördlichen Mühlen geriet.
Augsburg