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Augsburg: Altenheim-Besuche nur mit Corona-Test: So kann man sich testen lassen

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Altenheim-Besuche nur mit Corona-Test: So kann man sich testen lassen

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    In manchen Pflegeheimen - wie hier im Christian-Dierig-Haus - sind Schnelltests für Angehörige möglich. Oft müssen die Angehörigen sich aber selbst um ihren Test kümmern.
    In manchen Pflegeheimen - wie hier im Christian-Dierig-Haus - sind Schnelltests für Angehörige möglich. Oft müssen die Angehörigen sich aber selbst um ihren Test kümmern. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die gute Nachricht: Trotz der verschärften Corona-Regeln sind Besuche in Seniorenheimen aller Träger weiterhin möglich, wenn nicht hohe Infektionszahlen eine zeitweilige Schließung einzelner Häuser notwendig machen. Die schlechte Nachricht: Angehörige müssen ihre (meist nur kurzen) Besuche bei ihren Liebsten akribisch planen, weil sie einen aktuellen negativen Corona-Test dafür benötigen.

    Die Stadt rät den Betroffenen, sich bereits vor dem Besuch testen zu lassen, um das Prozedere zu beschleunigen. Manche Häuser bieten einen Antigen-Schnelltest vor Ort an. Ob dies möglich ist, muss mit der Pflegeeinrichtung individuell geklärt werden. In den Häusern der städtischen Altenhilfe können Angehörige aus personellen Gründen derzeit nur sehr eingeschränkt unmittelbar vor dem Besuch getestet werden. Die Suche nach Mitarbeitern, die diese Aufgabe vorerst bis März übernehmen, ist angelaufen. Es gebe bereits einige Bewerber, dennoch benötige man noch weitere Interessenten, heißt es. Infrage kommen beispielsweise Personen, die einen Heil- oder Pflegeberuf erlernt haben, Medizin studieren oder im Rettungsdienst arbeiten beziehungsweise gearbeitet haben. Auch die Caritas will für die Schnelltests zusätzliche Mitarbeiter gewinnen, um die Pflegekräfte nicht auch noch damit zu belasten.

    Augsburger Seniorenheime verlangen negativen Corona-Test

    Wer sich vor dem Besuch im Altenheim beim Hausarzt oder im Testzentrum auf das Coronavirus testen lassen will, muss Folgendes beachten: Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 48 Stunden und der PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Aufenthalt in der Senioreneinrichtung vorgenommen worden sein. Für die Weihnachtsfeiertage werden diese Zeiträume um jeweils 24 Stunden erweitert: Der Schnelltest darf also maximal 72 Stunden und der PCR-Test höchstens 96 Stunden zurückliegen.

    Lockdown: Corona-Regeln seit 16. Dezember 2020

    Weihnachten

    An Heiligabend und Weihnachten (24. bis 26. Dezember) dürfen zum eigenen Haushalt noch vier weitere Menschen hinzukommen - die Zahl der weiteren Haushalte spielt keine Rolle. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Es gilt aber in Bayern eine generelle Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

    Silvester

    Es gelten die allgemeinen Corona-Maßnahmen, was Zahl der Kontakte und Ausgangssperre anbelangt. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt an Silvester bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Außerdem gibt es ein Feuerwerksverbot an belebten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Es gilt zwar nicht direkt ein Böllerverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist aber untersagt.

    Einzelhandel

    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibt geöffnet. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen

    Dienstleistungen

    Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

    Gastronomie

    In der Gastronomie sind nur die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbissständen wird der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Kantinen bleiben offen.

    Weil die Hausärzte in der Regel ihre Praxen über Weihnachten geschlossen haben und auch das Testzentrum an der Messe vom 24. bis 27. Dezember pausiert und vorher inzwischen ausgebucht ist, springen die Augsburger Hilfsorganisationen in die Bresche. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und die Johanniter bieten an vier Tagen von Heiligabend bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, kostenlose Schnelltests im Rahmen einer vom Gesundheitsministerium initiierten bayernweiten Aktion an.

    Für Augsburg laufen bei Michael Gebler, dem Geschäftsführer des Rotkreuz-Stadtverbandes, die Fäden zusammen. Nach seinen Angaben ist das Rote Kreuz mit seinen Standorten in der Berliner Allee 50a sowie in Haunstetten (Johann-Strauß-Straße 11) mit von der Partie. Die DLRG bietet die Schnelltests in der Friedberger Straße 18 an, die Johanniter kümmern sich am Holzweg 35a um Testwillige. Alle Standorte sind am 24. Dezember von 9 bis 16 Uhr und vom 25. bis 27. Dezember von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

    Testwillige brauchen Bescheinigung des Augsburger Heims

    Wichtig: Die Besucher können nur dann einen Schnelltest vornehmen lassen, wenn sie eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtung dabei haben, der sie als Angehörige eines Bewohners ausweist. "Es wird niemand getestet, der das Formular nicht mit sich führt", betont Gebler. Wer die Bestätigung hat, kann zwischen den vier Standorten im Rahmen der Öffnungszeiten frei wählen. Termine werden nicht vergeben. Laut Gebler kann es unter Umständen vorkommen, dass bei einem großen Andrang die Besucher an einen anderen Ort geschickt werden. Dass die Tests ausgehen, sei hingegen nicht zu befürchten.

    Für den reinen Schnelltest müssen die Angehörigen rund 20 Minuten einplanen. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, steht dem Altenheimbesuch nichts mehr im Wege. Bei einem positiven Resultat müssen sich die Besucher unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben und einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.

    Unabhängig vom Träger gilt für alle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, dass jeder Bewohner pro Tag nur von einer Person besucht werden darf - meist ist der Aufenthalt auf eine Stunde begrenzt. Wie der Besuchte muss auch der Besucher die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen - der gemeinsame Verzehr von Weihnachtsplätzchen ist daher tabu. Notfalls bekommen Angehörige eine Maske von der Einrichtung gestellt, heißt es.

    Familienheimfahrten führen zu Quarantäne

    Wegen der angespannten Corona-Lage bittet die Stadt alle Angehörigen, Bewohner möglichst nicht nach Hause zu holen, um die Senioren und das Personal in den Einrichtungen sowie Krankenhäusern zu entlasten. In einem Flyer macht die Stadt die Besucher ihrer fünf Seniorenzentren darauf aufmerksam, dass die Bewohner bei Familienheimfahrten mit Übernachtungen bei ihrer Rückkehr in die Einrichtung einen negativen PCR-Test oder Schnelltest vorlegen müssen. Anschließend folgt eine siebentägige Zimmerquarantäne, vor deren Ende ein weiterer Corona-Test nötig ist. Bei Familienbesuchen ohne Übernachtung beträgt die Quarantäne im Heimzimmer mindestens drei Tage.

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