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Augsburg: Als für Radler noch strenge Regeln galten

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Als für Radler noch strenge Regeln galten

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    Start zum Radrennen im Griesle in Lechhausen (um das Jahr 1905). Jenseits der Rennen mussten Radler in der Stadt zahlreiche Regeln beachten.
    Start zum Radrennen im Griesle in Lechhausen (um das Jahr 1905). Jenseits der Rennen mussten Radler in der Stadt zahlreiche Regeln beachten. Foto: Sammlung Häußler

    Im Oktober 1893 erließ das königliche Bezirksamt Augsburg „Polizeiliche Vorschriften für den Radfahrer-Verkehr“. Paragraf 4 drückt die Furcht vor „rasenden“, die Tiere zum Scheuen bringenden Zweirädern aus: „Mit dem Fahrrad ist anderen Fuhrwerken, allen Reitern, Fußgängern und getriebenen Viehstücken auszuweichen.“ Die Radler wurden bald noch strenger an die Kandare genommen: Sie mussten sich bei der Polizei eine Fahr-Erlaubnis ausstellen lassen und diese ständig bei sich führen. In Gemeinden und Städten unter 50000 Einwohner waren Nummernschilder Vorschrift.

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