Inzwischen liegt der Fall beim Landgericht. Die Sache ist verzwickt, den sie beginnt mit einem großen Missverständnis. In den Jahren zuvor hatte der Festwirt eigens für den AWO-Seniorennachmittag immer speziell markierte Gutscheine drucken lassen. Der Wirt sammelte dann alle eingelösten Essens- und Biergutscheine der AWO, zählte sie und erstellte so hinterher eine Rechnung. Doch im Jahr 2013 war es anders. Die Frau des Festwirts sagt, die Zeit sei in diesem Jahr zu knapp gewesen, um noch spezielle Gutscheine zu drucken. Deshalb habe sie ihrer Ansprechpartnerin bei der AWO gesagt, man könne alternativ normale Gutscheine nutzen.
Augsburg