Bei den Einzelhändlern liegen zunehmend die Nerven blank. Ihre Ersparnisse sind größtenteils aufgebraucht, staatliche Hilfen lassen in einigen Fällen noch immer auf sich warten und eine schnelle Öffnung der Geschäfte ist nicht in Sicht. Deshalb entwickelt man kreative Beratungs- und Verkaufsmöglichkeiten und klammert sich an jeden Strohhalm, um das Überleben des eigenen Unternehmens zu sichern. Dass man es dabei als ungerecht empfindet, dass im Supermarkt oder in großen Drogerien weiter auch Spielwaren, Kleidung, Elektrogeräte oder Parfüm verkauft werden, während man selbst maximal Click&Collect anbieten darf, ist verständlich. Fair wäre etwas anderes. Doch die Krise hat ein Stadium erreicht, in dem der Fairnessgedanke immer weiter in den Hintergrund rückt.
Augsburg kontrolliert Supermärkte und Drogerien nicht konsequent
Es geht für die Betriebe ums Überleben und an anderen Stellen darum, sich Polster anzulegen, sollte man selbst einmal in Not geraten. Bei wieder anderen Firmen ist rein der wirtschaftliche Gedanke im Vordergrund, Mitleid mit dem Mitbewerber gibt es nicht. Warum auf Einnahmen verzichten, wenn man sie haben kann? Auch diese Sicht der Dinge kann man nachvollziehen.
Bedenklich ist, dass es eigentlich durchaus eine rechtliche Grundlage gibt, die Händlern vorschreibt, dass bestimmte Sortimente abgetrennt werden müssen, wenn das ohne größere Einschränkungen möglich ist. Doch durchgesetzt wird sie von der Stadt Augsburg und vielen anderen Kommunen nicht konsequent. Das hat aber auch seine Gründe. Die Stadt steckt in einer Zwickmühle. Die Vorgaben des Freistaats sind so klar wieder nicht, sie lassen sich in alle Richtungen auslegen. Vor Gericht könnte die Stadt, wenn sie streng vorgeht, auch eine Bauchlandung hinlegen
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