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Augsburg: Abschleppdienste: Wenn das Auto am Haken hängt

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Abschleppdienste: Wenn das Auto am Haken hängt

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    Wenn der Wagen abgeschleppt wird, ist das für Besitzer ärgerlich. In Augsburg ist ein Unternehmen besonders oft unterwegs, um unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen.
    Wenn der Wagen abgeschleppt wird, ist das für Besitzer ärgerlich. In Augsburg ist ein Unternehmen besonders oft unterwegs, um unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge abzuschleppen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Am Rande des Parkplatzes des Polizeisportvereines (PSV) in Göggingen hängt ein Schild mit einer Warnung. „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“, heißt es dort – so wie an vielen anderen Stellen der Stadt. Dass der Verein die Ankündigung wahr macht, lässt sich an Darstellungen im Internet nachvollziehen. Auch auf seiner Internetseite weist der PSV darauf hin, keinen öffentlichen Parkplatz zu betreiben.

    Der Wirt der Vereinsgaststätte habe sich an einen Abschleppdienst gewandt, sagt Hans Wengenmeir, der Vorsitzende des Vereins. Viele Leute hätten dort geparkt, obwohl sie weder die Gaststätte besucht hätten noch beim Sport gewesen seien. Vor allem in der Mittagszeit. Menschen etwa, die einen Termin beim nahen Strafjustizzentrum hatten.

    Ein privates Augsburger Abschleppunternehmen ist „blitzschnell“

    Dass Vereine oder Grundstückseigentümer private Abschleppunternehmen engagieren, ist in der Stadt kein Einzelfall. Vielfach greifen sie dabei auf eine Firma namens „Blitz-Abschleppdienst“ zurück, die schon öfter in den Schlagzeilen war; einmal etwa, da sie Autos von Gläubigen kassierte, während diese im Gottesdienst saßen. Die Firma wirbt auf ihrer Homepage damit, „blitzschnell“ zu sein und ist unter vielen Autofahrern wegen ihrer Methoden nicht gerade beliebt – was den Chef allerdings nicht groß kümmert. Man mache nur seine Arbeit, sagte Inhaber Volkan Cindil unserer Redaktion im vergangenen Jahr. Seiner Einschätzung nach gibt es in der Stadt einen steigenden Bedarf an privaten Parkplatzwächtern. Seit sechs Jahren sei man im Einsatz, die Firma seither stets größer geworden.

    Wenn Autos am Haken hängen, haben Fahrer oft wenig Wahl, als die geforderte Summe zu zahlen. Doch nicht immer sind die Abschlepper im Recht. Am Augsburger Amtsgericht liefen seit 2014 rund 40 Klagen gegen den Abschleppdienst; nicht alle Zivilprozesse hat die Firma gewonnen. So gab das Gericht etwa der Klage eines Ehepaars statt, dessen Auto im August 2016 in der Nähe Kleingarten im Riedinger Park abgeschleppt worden war. Die Warnschilder seien nicht ausreichend gewesen, urteilte das

    Abschleppkosten unverhältnismäßig hoch - Amtsgericht gibt Autofahrer recht

    Auch Robert Heim ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen, nachdem sein Auto an den Haken genommen worden war. Anfang 2017 hatte er es auf einem Privatparkplatz in der Schertlinstraße abgestellt, auf dem mit mehreren Schildern darauf hingewiesen wird, dass „die Anlage“ vom Blitz-Abschleppdienst überwacht werde. Sein Auto sei zurecht abgeschleppt worden, sagt Heim. Eine ärgerliche Sache zwar für ihn, aber darum sei es ihm nicht gegangen. Ihn machten die Kosten von 240 Euro misstrauisch, die das Unternehmen verlangte. Andere Firmen aus der Region, argumentierte er schließlich, forderten seines Wissens nach deutlich weniger. 176 Euro beispielsweise. Die Kosten müssten sich aber im ortsüblichen Rahmen bewegen. Das Gericht folgte seiner Argumentation, die Firma muss nun 63,88 Euro an den Augsburger zurückzahlen.

    Schlussfolgern, dass 240 Euro generell zu hoch für Augsburg seien, könne man ausgehend von diesem Urteil freilich nicht, heißt es vom Amtsgericht auf Anfrage. Es habe auch schon Fälle gegeben, in denen ähnliche Kosten als rechtmäßig angesehen wurden. Es komme auf den Sachvortrag im Verfahren an. Im Urteil, das Robert Heim erstritten hat, heißt es auch: Die Firma habe den Vortrag des Klägers zwar bestritten, aber in „nicht substanziierter Weise“. Etwaig anderslautende Urteile des

    Die Rechtslage beim Abschleppen ist nicht immer eindeutig

    Ein Fachanwalt riet in unserer Zeitung Autofahrern bereits im vergangenen Jahr, nur unter einem Rückforderungsvorbehalt zu bezahlen. Die Rechtsprechung sei beispielsweise in der Frage, ob Firmen Autos einbehalten dürfen, nicht zu einhundert Prozent klar.

    Der Inhaber der Abschleppfirma sagt auf Anfrage, man habe zwar nicht jeden Fall vor Gericht gewonnen, aber die meisten. 240 Euro in Augsburg seien seiner Ansicht nach nicht zu viel, sondern gerechtfertigt. „Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar und im Dienst.“ Klar ist allerdings: Die Firma ist mit ihren Forderungen am oberen Ende dessen, was in

    Mittlerweile hat sich die von ihr geforderte Summe durch Mahnkosten und Geschäftsgebühren auf über 200 Euro erhöht. „Das zahle ich doch nicht“, sagt die Frau. Möglich, dass hier der nächste Rechtsstreit ansteht.

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