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Augsburg: Ab Januar gilt die Maskenpflicht in Augsburg auch für Radler

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Ab Januar gilt die Maskenpflicht in Augsburg auch für Radler

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    Radler müssen künftig in Zonen, in denen eine Maskenpflicht in Augsburg gilt, ebenfalls eine Maske tragen.
    Radler müssen künftig in Zonen, in denen eine Maskenpflicht in Augsburg gilt, ebenfalls eine Maske tragen. Foto: S. Wyszengrad (Archiv)

    Wer bislang mit dem Rad in Augsburg unterwegs ist, benötigt keine Maske. Dies wird sich zum Jahreswechsel ändern. Ab 1. Januar gilt für Radler eine Maskenpflicht. Dies hat die Stadt am Mittwoch bekannt gegeben. Das Tragen einer Maske ist aber nicht an allen Orten nötig. Die Maskenpflicht für Radler gilt in denjenigen Straßen, in denen auch für Fußgänger das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist. Dies sind große Teile der Innenstadt sowie einzelne Hauptstraßen in Stadtteilen.

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