Obwohl er seinem Zahnarzt Behandlungskosten in Höhe von über 5000 Euro schuldig blieb, braucht ein 61-jähriger Mann keine Strafe bezahlen. Der Zahnarzt hatte Anzeige wegen Betrugs erstattet, das Augsburger Amtsgericht hält dagegen eher eine Verkettung ungünstiger Umstände für die bis heute ausstehende Zahlung verantwortlich.
Augsburg