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Augsburg: 414 Euro für Schlüsseldienst: Gericht spricht von Wucher

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414 Euro für Schlüsseldienst: Gericht spricht von Wucher

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    Die Tür ist zu, der Schlüssel steckt drinnen: In solche einer Situation rief ein Augsburger den Schlüsselnotdienst. Das wurde teuer.
    Die Tür ist zu, der Schlüssel steckt drinnen: In solche einer Situation rief ein Augsburger den Schlüsselnotdienst. Das wurde teuer. Foto: Kai Remmers, dpa (Symbol)

    Das ist schon vielen passiert. Man geht kurz vor die Wohnungstür und ein Windstoß schlägt sie zu. Oder man hat gedankenverloren vergessen den Wohnungsschlüssel einzustecken. Für die Betroffenen so oder so ärgerlich – und teuer dazu. Vor allem abends und am Wochenende. Doch wie viel darf ein gerufener Schlüsseldienst berechnen, gibt es doch aus kartellrechtlichen Bedenken keine festen Preisvorgaben?

    Das Amtsgericht Augsburg hat am Montag immerhin festgestellt, was nicht geht, was eindeutig Wucher ist: jene 414,12 Euro, die ein Schlüsseldienst berechnet hat. Dabei hat das Öffnen „weniger als eine Minute gedauert“, schilderte im Prozess der betroffene Wohnungsinhaber. Das Gericht hat einen freien Mitarbeiter des Schlüsseldienstbetreibers wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

    Schlüsseldienst in Augsburg forderte über 400 Euro

    Das Malheur passiert ausgerechnet an einem Samstag. Der Informatiker ist an dem Tag im Domviertel in seine neue Wohnung eingezogen. Der 30-Jährige, der seine Freundin erwartet, steht im Treppenhaus, als ein Windstoß gegen 20 Uhr seine Wohnungstür zuschlägt. Eine dreiviertel Stunde später trifft der Monteur ein.

    Eine Vermittlungsstelle, die sich unter der angerufenen Nummer meldete, hatte den 52-Jährigen, der jetzt auf der Anklagebank saß, in Marsch gesetzt. Vorweg verlangt der gerufene Monteur für seine Arbeit eine Pauschale von 159 Euro, zusätzlich einen Wochenendzuschlag von 100 Prozent sowie Fahrtspesen. Am Ende summiert sich der Betrag auf 414,12 Euro. Da er unterschrieben hat, zahlt der aus seiner Wohnung ausgesperrte Mann zähneknirschend. Ich habe unterschrieben, „weil ich keine Ahnung hatte, wie groß der Aufwand ist“, rechtfertigte er im Prozess. Und in seine alte Wohnung zurückzukehren und bis Montag zuzuwarten, wenn es billiger ist, sei keine Alternative gewesen. In der neuen Wohnung stand die Terrassentür offen, sei die Gefahr zu groß gewesen, dass es hineinregnet.

    Gericht: Es war eine Notlage

    Amtsrichter Dominik Wagner und ebenso die Staatsanwältin sahen darin jene Notlage, die es einem Gericht erlaubt, Angeklagte wegen Wuchers zu verurteilen. Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers ist erforderlich, dass der Angeklagte eine Zwangslage ausbeutet (§ 291 StGB).

    Das Gericht hatte für den Prozess die Preise zweier Augsburger Schlüsseldienstbetreiber eingeholt. Sie liegen zwischen 60 und 100 Euro, Zuschläge fallen nicht an.

    Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert Anwalt Sven Gröbmüller mochte beim Geschädigten keine Zwangslage erkennen. Ohne sie könne ein Schlüsseldienst „verlangen was er will.“

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