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Augsburg: Attacke vor Spectrum: Anklage wegen versuchten Mordes

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Attacke vor Spectrum: Anklage wegen versuchten Mordes

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    Wenn es um Schlägereien in der Augsburger Partyszene geht, denkt man nicht unbedingt zuerst an den Musikclub "Spectrum" in Kriegshaber. Eigentlich geht es dort eher gesittet zu. Bei einer Veranstaltung Ende vergangenen Jahres wurden Neue Deutsche Welle und Schlager gespielt; sie richtete sich eher an ein älteres Publikum. Dennoch ereignete sich an diesem Abend eine der brutalsten Gewalttaten im Augsburger Nachtleben in den vergangenen Jahren.

    50-Jähriger musste nach Attacke vor "Spectrum" notoperiert werden

    Sie brachte einen 50-jährigen Mann mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Täter nun angeklagt. Wie berichtet, griff der 35 Jahre alte Verdächtige das Opfer in der Tatnacht den Ermittlungen zufolge an, als der 50-Jährige gegen 2 Uhr nachts gerade den Club verließ. Der mutmaßliche Täter war offenbar von den Türstehern des Clubs abgewiesen worden, unter anderem da er deutlich alkoholisiert war.

    Die Gewalttat, so beschrieb es damals die Polizei in einer Erstmeldung, passierte "völlig unvermittelt", der Täter ging demnach äußert brutal vor: Der 35-Jährige soll seinem Opfer mehrfach gegen den Kopf geschlagen und weiter auf ihn eingeprügelt haben, als der Mann bereits zu Boden gegangen war. Der 50-Jährige kam anschließend mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus und musste dort notoperiert werden. Es hieß zunächst, der Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg befinde sich in einem kritischen Zustand, seine Lage stabilisierte sich den Angaben zufolge schnell.

    Gewalttat vor "Spectrum" in Augsburg: Anklage wegen versuchten Mordes

    Der 35-Jährige sitzt seit der Tatnacht in Untersuchungshaft. Im Haftbefehl gegen ihn war von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung die Rede. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, die Vorwürfe also noch einmal verschärft. Bei Totschlag liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren, bei Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Was den Fall neben der ungewöhnlichen Brutalität ebenfalls hervorhebt: Der 50 Jahre alte Mann war offenbar ein Zufallsopfer; er und der 35-jährige Tatverdächtige kannten sich nicht und hatten vor der Attacke wohl auch am Schlager-Abend im "Spectrum" nichts miteinander zu tun. Die Staatsanwaltschaft sieht laut Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

    Der Beschuldigte sagt nach früherer Auskunft seines Anwalts Frank Thaler, er habe keinerlei Erinnerung an den Vorfall.

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