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Amtsgericht Augsburg: Urteil: Parkplätze müssen nicht ganz von Eis befreit werden

Amtsgericht Augsburg

Urteil: Parkplätze müssen nicht ganz von Eis befreit werden

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    Mit der Räumpflicht auf Parkplätzen hat sich jetzt das Amtsgericht Augsburg befasst.
    Mit der Räumpflicht auf Parkplätzen hat sich jetzt das Amtsgericht Augsburg befasst. Foto: Bernhard Weizenegger/Symbolbild

    Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Parkplatz benutzt und stürzt, hat unter bestimmten Umständen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Augsburger Amtsgericht entschieden.

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