Amtsgericht Augsburg: Urteil: Parkplätze müssen nicht ganz von Eis befreit werden
Amtsgericht Augsburg
Urteil: Parkplätze müssen nicht ganz von Eis befreit werden
Parkplätze müssen im Winter nicht komplett von Eis befreit werden. Es reicht, wenn sichere Wege zu den Autos vorhanden sind. Das hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
|
Mit der Räumpflicht auf Parkplätzen hat sich jetzt das Amtsgericht Augsburg befasst.Foto: Bernhard Weizenegger/Symbolbild
Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Parkplatz benutzt und stürzt, hat unter bestimmten Umständen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Augsburger Amtsgericht entschieden.