Es ist an der Zeit, dass zur Frage, ob das Augsburger Klimacamp rechtens (also eine von der Demonstrationsfreiheit geschützte Kundgebung) ist oder nicht, Klarheit einkehrt. Das Camp wird kontrovers gesehen, sowohl was die Forderungen als auch was die Form des Protests betrifft. Das Verwaltungsgericht hat mit seiner Eilentscheidung, die den städtischen Räumungsbescheid für unrechtmäßig erklärte, schon ein Signal gegeben, aber eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren hat mehr Gewicht. Damit wäre (zumindest in erster Instanz) geklärt, ob die Form des Protests so zulässig ist oder nicht.
Klimaschützer und AfD kommen nicht zusammen
Der momentane Schwebezustand befeuert die Kontroversen, ist aber keine Erklärung für den verbalen Zusammenstoß zwischen den AfD-Stadträten und den Klimaaktivisten. Der ist nämlich inhaltlicher Natur. Wenn die AfD der Auffassung ist, dass Klimaschutz überbewertet wird, dann kann sie das natürlich so sehen. Wenn die Argumente ausgetauscht sind, dann steht am vorläufigen Ende einer normal geführten Diskussion das nicht überraschende Ergebnis fest, dass Klimaschützer und AfD halt nicht zusammenkommen, und man geht auseinander. Überraschend ist hingegen, wenn die Polizei kommen muss, um eine fruchtlose Diskussion zu beenden.
Strafanzeige gegen Stadt Augsburg war unsinnig
Aber auch das Agieren der Klimaaktivisten kann man kritisch sehen. Der Stadt (ohne Aussicht auf Erfolg) eine Strafanzeige anzuhängen, nachdem sie absehbarerweise das Hochbeet in der Maxstraße abgeräumt hat, wirkt kleinkariert. Mit derartigen Aktionen punkten die Klimaschützer nicht.
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