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  3. Jesiden-Prozess in Augsburg: Urteil ist gefallen

Augsburg
03.03.2023

Urteil im Prozess um angedrohten Mord: "Rechtsstaat muss klare Kante zeigen"

Ein Prozess am Amtsgericht in Augsburg drehte sich um das Martyrium einer 16-Jährigen, die in einer jesidischen Familie lebte.
Foto: Silvio Wyszengrad

Eine Jesidin aus Augsburg geht eine Beziehung mit einem Muslim ein – und wird von ihrer Familie geschlagen und bedroht. Nun sind ihr Vater und ein Bruder verurteilt worden.

Der Prozess ist fast vorbei, da möchte der 23-jährige Angeklagte doch noch etwas sagen. Wochenlang hat er geschwiegen, sich angehört, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, was diverse Zeugen über ihn zu sagen haben – und sein Vater, der sich gemeinsam mit ihm vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten muss. Der 23-Jährige spricht lange und schnell, immer wieder bricht er in Tränen aus, manches ist akustisch wie inhaltlich nur schwer zu verstehen. Aber er räumt ein, seiner 16-jährigen Schwester Haare ausgerissen zu haben. Sie bereits Monate zuvor mit einem Gürtel geschlagen zu haben. Aus Sicht der jesidischen Familie bestand das Vergehen des Mädchens wohl vor allem in einem Wunsch: darin, ein eigenständiges Leben führen zu wollen. Nun hat das Schöffengericht unter Richterin Silke Knigge ein Urteil gesprochen.

Es verurteilte den 23-Jährigen am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten, auch gegen den 44-jährigen Vater verhängt das Gericht eine Strafe in dieser Höhe. Vater und Sohn hatten das 16-jährige Mädchen nach Ansicht des Gerichtes attackiert und bedroht, sie körperlich und seelisch misshandelt. Richterin Knigge betonte in der Urteilsbegründung, es gebe keinen Zweifel daran, "dass das Mädchen von vorne bis hinten die Wahrheit sagt". Juristisch ging es unter anderem um gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

02.03.2023

":..sahen die beiden angeklagten, irakischstämmigen Männer die Ehre der Familie beschmutzt," - wenn es sowas überhaupt geben soll, dann haben diese beiden lächerlichen Männer mit ihren archaischen Vorstellungen und ihrem daraus resultierenden Verhalten die Ehre der Familie beschmutzt!

02.03.2023

Es ist wie immer, die Empörung ist groß. Denken wir doch lieber an die junge Frau, die jetzt ein einigermaßen selbstbestimmtes Leben beginnen kann. Ich wünsche ihr viel Glück und Mut und Unterstützung.
Warum ist eigentlich die Mutter nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt worden? Warum wird sie verschont? Wo bleibt hier die Gleichberechtigung?

02.03.2023

@Friedrich E.
"Von also möglichen mind. 9 Jahren ..."
Wie kommen Sie auf 9 Jahre? 2+3+5 sind bei mir 10.

Im Übrigen ist es nicht so einfach. Sie berücksichtigen bei Ihrer Rechnung die 52 ff. StGB nicht.

02.03.2023

Man kann nur hoffen, dass das Urteil die Täter dazu bringt sich von ihrer mittelalterliche Auffassung von Religion und der Wahrung der Familienehre verabschiedet. Wer als Zuwanderer aus uns kulturfernen Regionen meint er kann seine angestammtes Verhalten nach Mitteleuropa bringen, es hier ausleben und dabei Gesetze brechen, hat eigentlich das Aufenthaltsrecht verwirkt. Die " ausgestossene" Tochter muss nun in neuer Umgebung ihr Leben neu ordnen und ständig auf der Hut vor ihrer "Familie" sein, trotz wortreicher anderer Bekundungen der Täter.

02.03.2023

@Friedrich E.
Sie zählen hier verschiedene Delikte und die Strafen nach dem StGB auf. Dies trifft zwar zu, wenn es sich um ein Vergehen nach diesem Tatbestand geht. Werden jedoch mehrere Straftaten begannen, wird nicht die Strafe der einzelnen Straftaten zusammenaddiert und daraus die Strafe gebildet. Es wird eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet und die liegt nun mal deutlich unter den einzelnen aufaddierten Strafzumessungen wie Sie das vorgenommen haben.
Somit sollte man die Beurteilung auch den Fachleuten überlassen, die davon eine Ahnung haben. Auch wenn es manchmal wünschenswert wäre, wenn unser Gesetzgeber bei vielen Straftaten schon mal die Mindeststrafe anheben würden. Der Strafrahmen, der den Gerichten zusteht ist oft schon der Rede nicht wert und man fragt sich wo hier die Abschreckung liegen soll. Bei der gesamten Gesetzgebung wird oft mehr an die Täter als an die Opfer gedacht und bis dann mal nachgebessert wird, vergehen Jahre und es gibt so viele Opfer die noch immer unter der Tat leiden und die Täter erfreuen sich der so schnell erlangten Freiheit.
Aber solange an dieser Praxis nichts geändert wird, und bei allem der Gedanke der Resozialisierung im Vordergrund vor allem anderen steht, wird sich daran kein Fortschritt ergeben. Und damit müssen wir halt leben. Wir können nur die Regierungsmitglieder erinnern, dass sie ihrer Verpflichtung Schaden vom Volk zu nehmen, damit nicht nachkommen und hoffen, dass auch mal daran gearbeitet wird.

01.03.2023

Ein VIEL zu mildes Urteil! Nur knapp vier Jahre für mehrere Todesdrohungen? Meiner Meinung nach - und auch der vieler Bekannter und Freunde - müssten es mindestens 10 Jahre mehr sein. Und nach der Hälfte der Zeit werden die Täter dann wegen "guter Führung" bereits wieder entlassen... Ob das die beiden Verurteilten genug abschreckt, um nicht anschließend, nach der Entlassung, weiterhin zu versuchen ihre Mordpläne doch noch in die Tat umzusetzen?

02.03.2023

Dem kann ich nur zustimmen. Und in zwei Jahren (U-Haft wird ja angerechnet) kommen die bei der 2/3-Regelung wieder frei. Und wie ich unseren Rechtstaat kenne, kümmert sich keiner um die Sicherheit der dann weiterhin potentiell gefährdeten Opfer. Solche Typen gehören - ohne jegliche Würdigung was mit ihnen in ihrem Heimatstaat passiert - direkt und unmittelbar nach Haftentlassung konsequent abgeschoben.

02.03.2023

Dann können wir ja froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben und es mit dem Strafgesetzbuch klar geregelte Strafen für diverse Delikte gibt. Wo kommen wir denn hin wenn Sie und Ihre Bekannten und Freunde jetzt über Straflänge entscheiden? Zudem ist das mit der Halbstrafe bei Haftstrafen über 2 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Bei guter Führung ist eine Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt möglich. Aber werfen Sie nur mit gefährlichem Halbwissen ums sich.

02.03.2023

Ich glaube nicht, dass das Gericht Ihre Meinung und die Ihrer Bekannten seinem Urteil zugrunde legen muss. Es gibt Gesetze, die zur Anwendung kommen und das ist gut so. Die sind für alle gleich und sie erlauben einen gewissen Spielrahmen. Auf Zuruf von "besorgten Bürgern" kommt es jedoch nicht an. Wer unsere Rechtssprechung kritisiert, sollte such vielleicht einmal im Strafgesetzbuch kundig machen.

02.03.2023

"Dann können wir ja froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben und es mit dem Strafgesetzbuch klar geregelte Strafen für diverse Delikte gibt."

Dann schauen wir doch mal:

U.a. Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung.

(StGB)§ 241 Bedrohung:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(StGB) § 240 Nötigung:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(StGB) § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

02.03.2023

Ergänzung:

Von also möglichen mind. 9 Jahren wurden es nur 3 Jahre und 8 Monate. Außerdem fehlt mir noch der Tatbestand § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen und eine Anklage für die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung.

Während sich die Tochter ein Leben lang verstecken muss und Angst haben muss vor einem Mord kommen die Täter mit solchen milden Strafen davon.

02.03.2023

>>Von also möglichen mind. 9 Jahren wurden es nur 3 Jahre und 8 Monate. Außerdem fehlt mir noch der Tatbestand § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen und eine Anklage für die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung.<<

Wollen Sie die strafrechtliche Beurteilung nicht lieber den Leuten überlassen, deren Beruf ein Studium in Jura voraussetzt?

02.03.2023

"Wollen Sie die strafrechtliche Beurteilung nicht lieber den Leuten überlassen, deren Beruf ein Studium in Jura voraussetzt?"

Ich dachte immer es heißt "Im Namen des Volkes" und nicht "Im Namen des Jura-Studiums'.