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Augsburg: Schärfere Regeln für Corona-Proteste: So begründet die Stadt den Schritt

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Schärfere Regeln für Corona-Proteste: So begründet die Stadt den Schritt

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    Mehrfach zogen Menschen durch die Augsburger Innenstadt, um gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.
    Mehrfach zogen Menschen durch die Augsburger Innenstadt, um gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Foto: Max Kramer

    Künftig gelten für die sogenannten Corona-Spaziergänge in Augsburg schärfere Regeln. Diese hat die Stadt am Freitag in einer neuen Allgemeinverfügung festgelegt. Bei den unangemeldeten Protestzügen gilt vom 8. bis zum 10. Januar nicht nur ein Gebot zum Mindestabstand, wie es bislang der Fall war. Sofern der vorgeschriebene Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, greift nun eine Maskenpflicht. Außerdem sollten die "Spaziergänge" in dieser Zeit "nicht an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden".

    Corona-"Spaziergänge": Neue Allgemeinverfügung in Augsburg

    Damit reagiert die Stadt auch auf Kritik an jüngsten Protestzügen durch die Augsburger Innenstadt. Am vergangenen Montag hatten bis zu 3000 Menschen gegen Corona-Maßnahmen wie eine Impfpflicht demonstriert. Dabei waren vielfach Abstände nicht eingehalten worden. Da jedoch sowohl Stadt als auch Polizei davon sprachen, dies sei "größtenteils" der Fall gewesen, kam Widerspruch vonseiten der Opposition. Frederik Hintermayr, ordnungspolitischer Sprecher der Sozialfraktion aus SPD und Linken, erklärte, die Darstellung der Stadt decke sich "schlicht und ergreifend nicht mit Berichten und Bildern der unangemeldeten Demonstration". Stadtrat Peter Hummel von den Freien Wählern sprach gar von einer "zurückhaltenden und geradezu anbiedernden Taktik der Stadt".

    Wie die Stadt nun mitteilt, sind die Versammlungen "nahezu ausschließlich friedlich" verlaufen. Am Montagabend seien jedoch Verstöße gegen Mindestabstands- und Maskengebot zu beobachten gewesen, bei denen die Polizei habe entgegenwirken müssen. Mit Verweis darauf erklärt Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU), die Versammlungsfreiheit sei "kein Freifahrtschein - jeder, der seine Meinung öffentlich äußert, muss dies friedlich und mit Rücksicht auf seine Mitmenschen tun". Jedem Versammlungsteilnehmenden sei zumutbar, sich an die Mindestregeln wie Abstandsgebot und wo notwendig Maskenpflicht zu halten. Die Einhaltung dieser Regeln sei "von zentraler Bedeutung, hier wird es auch einen entsprechenden Vollzug durch die Polizei geben".

    Polizei stellt sich auf Protestzüge in Augsburg ein

    Wo genau "Engstellen und öffentliche Durchgangsstraßen" im Stadtgebiet liegen, hat die Stadt in der Allgemeinverfügung nicht definiert. Pintsch nennt auf Nachfrage als Beispiele das Mettlochgäßchen, den Judenberg, den Eisenberg und "bei größerem Aufkommen" ebenso die zuletzt regelmäßig für "Spaziergänge" genutzte Bahnhofstraße. Auch die Szenen vom vergangenen Montag auf der Maxstraße, als der Zug nach einer Schleife vor St. Ulrich aneinander vorbeilief und die Demonstrierenden kaum noch Abstände hielten, dürften sich nicht wiederholen. Den konkreten Verlauf kommender Veranstaltungen zu steuern, sei im Rahmen der Allgemeinverfügung nun aber Aufgabe der Polizei.

    Auch dort stellt man sich auf größere Veranstaltungen ein, wie sie seit Tagen über soziale Netzwerke angekündigt werden. Markus Trebes, Vizepräsident am Polizeipräsidium Schwaben-Nord, appelliert an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, "weiterhin friedlich ihre Meinung zu äußern. Aggression und Gewalt gegen die hiesige Bevölkerung, Menschen mit anderer Meinung oder Einsatzkräfte der Polizei werden wir ebenso wenig tolerieren wie bewusste Verstöße gegen geltende Vorschriften." Dabei stehe auch die Einhaltung des Infektionsschutzes im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die Maßnahmen der Polizei orientierten sich am Verhalten der Versammlungsteilnehmer.

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