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Interview
19.11.2021

Medizinrechtler Ehlers: "Ich halte die allgemeine Impfpflicht für sinnvoll"

Herrsching Am Ammersee: Rettungskräfte verladen einen Covid-19-Intensivpatienten aus einem Hubschrauber. Die Kliniken sind an der Belastungsgrenze.
Foto: Matthias Balk, dpa

Der Medizinrechtler Alexander Ehlers erklärt, warum er diese Einschränkung für sinnvoll hält und was er aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen einen Lockdown für alle hat.

Wir stehen auch im Vergleich zu anderen Ländern schlecht da. Was ist in Deutschland schiefgelaufen?

Alexander Ehlers: Wir haben den Sommer verschlafen. Wir haben nicht reagiert, obwohl Wissenschaftler ganz klar gesagt haben, dass wir diese Krise bekommen werden, wenn es kälter wird und die Leute sich mehr in Räumen aufhalten. Wir sehen, dass die Ampel-Koalition noch nicht vollständig handlungsfähig ist und die geschäftsführende Regierung nicht mehr die Kraft zu haben scheint, jetzt notwendige Entscheidungen zu treffen.

Nach einigem Hin und Her haben die Ministerpräsidenten nun doch neue Regeln vereinbart. Sind Sie zufrieden?

Ehlers: Das war ein Schritt in die richtige Richtung, aber letztlich noch zu kurz gesprungen. Gut ist, dass die Hospitalisierungsquote in Zukunft das entscheidende Kriterium ist, wenn es darum geht, Maßnahmen zu ergreifen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass ernsthaft über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht geredet wird. Wir haben in der 2. und 3. Welle gesehen, dass die – allerdings auch nicht optimal gelaufenen – Infokampagnen für mehr Impfungen nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben. Wir sind mit einer Impfquote von rund 70 Prozent weit von einer Herdenimmunität entfernt. Frankreich, Spanien oder Portugal haben gezeigt, dass die Erhöhung des Drucks auf Ungeimpfte durchaus zielführend sein kann.

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Wissenschaftler und Intensivmediziner halten das Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November für das völlig falsche Signal. Haben Sie nicht recht?

Ehlers: Ich kann die Skepsis aus medizinischer Sicht zwar verstehen, aus verfassungsrechtlicher Sicht halte ich die Entscheidung, die Notlage auslaufen zu lassen, allerdings für richtig. Nach der neuen Rechtsgrundlage erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, gestaffelte Maßnahmen zu treffen. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit, weiterreichende Einschränkungen zunächst bis zum 15. Dezember laufen zu lassen. Zudem gibt es eine Öffnungsklausel, falls die Hospitalisierungsquote weiter steigt. Was mir fehlt, ist eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. Das würde natürlich zu Diskussionen führen und die Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft erhöhen. Dennoch sollte diese Möglichkeit erwogen werden, da ich einen Lockdown für alle, also nicht nur für Ungeimpfte wie in Österreich, für verfassungsrechtlich heikel halte.

Jetzt soll nun doch die Impfpflicht für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen kommen. Sind Sie als Jurist und Mediziner damit einverstanden?

Ehlers: Die Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich oder Italien haben gezeigt, dass die Befürchtungen, dass eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens Pflegekräfte dazu treibt, ihren Beruf aufzugeben, sich nicht bewahrheitet haben. Wer ungeimpft kranke Menschen behandelt oder pflegt, ist eine Gefahr für sich selbst und andere. Wir stehen vor einem ernsten Engpass. Betroffen sind absehbar auch Menschen, die einen Tumor, eine Krebserkrankung oder Herzprobleme haben und deren Eingriffe aufgrund der hohen Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten verschoben werden müssen.

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Am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr soll 3G gelten. Ist dieser Einschnitt gerechtfertigt? Lässt sich das überhaupt kontrollieren?

Ehlers: Natürlich ist es zwingend, dass Maßnahmen und Gesetze auch befolgt werden. Dafür sind Kontrollen notwendig. Das wird, was den öffentlichen Nahverkehr betrifft, zunächst nur stichprobenartig möglich sein. Jeder, der sich nicht daran hält, muss wissen, dass er erwischt werden kann und die Konsequenzen tragen muss. Wir sollten darüber nachdenken, flächendeckend Scanner nicht nur im Nah- und Fernverkehr zu installieren. Die Kosten für eine derartige Aufrüstung in der Bundesrepublik, um das Virus in Schach zu halten, würden bei etwas mehr als vier Millionen Euro liegen. Engmaschigere Kontrollen sollte es übrigens auch für Gaststättenbetreiber geben. Wer sich wiederholt nicht an die Regeln hält, sollte damit rechnen müssen, dass er für einen gewissen Zeitraum die Konzession verliert. Längst überfällig ist, dass die Fälschung von Impfpässen unter das Strafrecht fällt. Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer mit gefälschten Impfpässen unterwegs ist, der nimmt Krankheit oder gar den Tod anderer Menschen in Kauf.

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Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in Zukunft über ihren Impfstatus auskunftspflichtig sein. Ist das für Sie als Juristen angemessen?

Ehlers: Die Auskunftspflicht ist absolut richtig. Ohne eine Auskunftspflicht kann ein Arbeitgeber nicht sicherstellen, dass Arbeitssicherheits- und insbesondere Hygiene-Standards eingehalten werden, um weitere Infektionen zu verhindern. Insofern ist 3G am Arbeitsplatz richtig, gekoppelt mit der Auskunftspflicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, zumindest für Bereiche, in denen Arbeitnehmer Kontakt mit gefährdeten Bevölkerungsgruppen haben, eine generelle verpflichtende 2G-Regel einzuführen. Wer dies dann nicht akzeptiert und für den eine Versetzung in einen anderen Bereich, in dem er andere Menschen nicht gefährdet, nicht möglich ist, ohne Lohnfortzahlung freizustellen. Auf der anderen Seite halte ich es für überlegenswert, dass es Bonuszahlungen für Impfungen gibt, um Anreize zu schaffen. Davon sollten natürlich auch diejenigen – vielleicht auch mit einem höheren Satz – profitieren, die schon lange zweimal geimpft sind. Ich halte einen Betrag von 300 Euro für sinnvoll. Experten des Ifo-Instituts haben errechnet, dass jede Impfung volkswirtschaftlich einen hohen Wert hat. Jeder Tag, der verstreicht, ohne dass etwas passiert, kostet Menschenleben.

Die Rufe nach einem kurzen, aber harten Lockdown werden lauter. Halten Sie das für angemessen?

Ehlers: Ich halte einen Lockdown für alle für verfassungsrechtlich problematisch. Das sind Einschränkungen von Grundrechten, die Geimpften nicht zumutbar sind. Wenn Lockdown, dann nur für Ungeimpfte.

Zur Person: Professor Alexander Ehlers, 66, ist Anwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin. Er lebt in München.

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