Es sind Fälle, die in Augsburg häufiger vorkommen: Firmen müssten der Stadt normalerweise mitteilen, wenn große geschützte Bäume bei Leitungsverlegungen an Straßen gefährdet sind. „Dies wird aber oft versäumt“, sagt Anette Vedder. Die Leiterin des Amtes für Grünordnung nennt noch ein weiteres typisches Problem. Bauherren verschweigen, dass auf ihrem Grundstück geschützte Bäume stehen.
Die Folge: Das wertvolle Grün wird einfach gefällt oder bei Bauarbeiten so schwer geschädigt, dass es nicht mehr zu retten ist. Mit strengeren Vorschriften will die Stadt nun Baumfrevel effektiver verhindern.
Spektakuläre Fälle häuften sich
Baumschutz wird in Augsburg durch eine eigene städtische Verordnung geregelt. Am Montag steht im Umweltausschuss eine verschärfte Version zur Abstimmung, die ab 2020 gelten soll. Hintergrund: Weil in Augsburg sehr viel gebaut wird, häuften sich in den vergangenen Jahren spektakuläre Fälle, in denen das Ortsbild prägende Bäume so schwer beschädigt wurden, dass sie gefällt werden mussten.
Viele Bürger und auch Stadträte protestierten gegen den Baumfrevel. Kritiker bemängelten, die städtischen Vorschriften seien zu lasch. Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) legt nun eine neue Verordnung mit strengeren Vorschriften vor, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Erben sagt: „Baumschutz kann damit rechtlich besser durchgesetzt werden.“
Was sind wichtige Vorschriften des neuen Regelwerks? Vedder zufolge wurden sowohl der Schutz des Grüns als auch Verbote und Sanktionsmöglichkeiten erweitert. Neu ist etwa eine Genehmigungspflicht, wenn bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen Bäume betroffen sind. Wenn beispielsweise Versorgungsleitungen oder Fernmeldekabel im Bereich der Wurzeln verlegt werden, müssen die Firmen sich das künftig von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigen lassen. So soll rechtzeitig für den nötigen Schutz gesorgt werden.
Schlupflöcher für Bauherren sollen geschlossen werden
Neu ist, dass Vorschriften genauer gefasst wurden, wann die Stadt vorab eine finanzielle Sicherheitsleistung von Bauherren verlangen kann, wenn im Umfeld von geschütztem Grün gebaut wird. Schon bisher wurde in Einzelfällen eine Art „Kautionssumme“ verlangt, wenn große Bauvorhaben viele geschützte Bäume betrafen. Vedder zufolge kann diese Regelung nun besser angewandt werden.
Neu ist weiter, dass die Stadt ein rechtliches Schlupfloch für Bauherren schließt. Wenn bestehende Bäume auf Bauplänen nicht eingezeichnet sind und damit „verschwiegen“ werden, gilt dieses Versäumnis künftig als eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.
Erben zufolge kann die Stadt mit der neu gefassten Verordnung Baumschutz rechtlich besser durchsetzen. Bei Verstößen werden jedoch keine höheren Bußgelder als bisher fällig, so Vedder. Die Stadt müsse sich an Vorgaben der Bayerischen Naturschutzverordnung halten. Diese sehe Sanktionen bis maximal 50000 Euro vor.
Etwas kompliziert ist auch künftig, welche Stelle zuständig ist, um Baumfrevel rechtlich zu ahnden. Vedder zufolge ist immer diejenige Dienststelle für Bußgeldverfahren zuständig, die federführend mit dem jeweiligen Bauvorhaben befasst ist – beispielsweise bei Baugenehmigungen für Häuser das städtische Bauordnungsamt, bei Stadtkanälen die Untere Wasserrechtsbehörde oder bei staatlichen Straßenbauten das staatliche Straßenbauamt.
Kritiker der Baumallianz hatten gefordert, dass der Vollzug beim Baumschutz effektiver geregelt werden müsse. Erben kündigt nun an, dass die Untere Naturschutzbehörde mehr Personal bekommt, um besser kontrollieren zu können. Mit zwei weiteren Stellen hat sie dann insgesamt acht Stellen.